Rechte und Pflichten des Auszubildenden
Die duale Ausbildung ist der Einstieg in die Arbeitswelt. Azubis genießen besondere Rechte, doch müssen auch bestimmten Pflichten nachkommen. Welche Regelungen gelten für Azubis? Und warum sind Azubis aktuell so unzufrieden mit den Rahmenbedingungen?

Während der Ausbildung sollen Azubis alle wichtigen praktischen Inhalte im Unternehmen erlernen. Gemeinsam mit dem Fachwissen aus der Berufsschule wird so der Wissensstand angeeignet, der später als Facharbeiter oder als Basis für eine Aufstiegsweiterbildung und andere Karriereschritte benötigt wird.
Ausbilder, Manager und Kollegen sind in dieser besonderen Zeit, die meist drei Jahre dauert, dafür verantwortlich, dass den Azubis wichtige Inhalte vermittelt werden. Kaffee kochen oder putzen allein machen schließlich keine Kaufleute, Elektriker und zukünftige Meisterinnen.
Von der Arbeitszeit für Jugendliche in der Ausbildung über die Führung des Berichtsheftes bis hin zur Pflicht auf Erholung im Urlaub – welche Rechte und Pflichten gelten für Azubis während der Ausbildung?
Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?
Was Azubis dürfen und müssen, soll irgendwann zum “Können” führen – der Fähigkeit als Facharbeiter auf Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens nach einer dreijährigen Ausbildung eigenständig bekannte Aufgaben zu erfüllen und auf ein sich gelegentlich wandelndes Umfeld einzugehen.
Rechte und Pflichten der Azubis ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), welche in der Regel konform sind. Regelungen gibt es besonders im Bezug auf den Jugendschutz bei unter 18-jährigen Azubis und die besondere Stellung der Lernenden. Auch die Rolle der Ausbilder und deren Pflichten sind festgehalten.
Unzufriedenheit der Azubis steigt
Laut Deutschem Gewerkschaftsbund DGB sind immer mehr Azubis mit Ihrer Ausbildung unzufrieden. Das liegt auch daran, dass eigentlich klar geregelte gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden: So fordern manche Unternehmen beispielsweise, dass die Zeit in der Berufsschule später im Unternehmen nachgearbeitet wird.
Wie aus dem “Ausbildungsreport 2019: Ausbildung jetzt modernisieren!” hervorgeht, wird auch das Jugendschutzgesetz nicht eingehalten und es stehen nicht in allen Fällen kompetente Ausbilder zur Verfügung. Die Sensibilisierung zu Gesetzesthemen der Ausbildung sowie Rechten und Pflichten können Abhilfe schaffen - wenn diese denn früh genug Bekannt sind.
Rechte und Pflichten Ausbilder und Auszubildender BBiG
Die Aspekte der Ausbildung sind im BBiG geregelt. Die Rolle der Ausbildung als Erwerb von Fachkenntnissen und auch die Sonderstellung zwischen Lernen im Unternehmen und Mehrwertschöpfung für den Arbeitnehmer werden deutlich in Einklang gebracht.
Neben verschiedenen Formalien wie Prüfungsordnungen, Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal sowie Entlohnung und weiteren werden die Pflichten der Azubis in Unterabschnitt 2 definiert. Auch die Rechte der Azubis leiten sich aus dem Gesetz ab – so beispielsweise aus den Pflichten der Ausbildenden in Unterabschnitt 3 des BBiG.
Rechte der Auszubildenden
Die Rechte der Auszubildenden sind nicht so konkret geregelt, wie die Pflichten: Es gibt keinen deutlichen Unterabschnitt, der “Rechte der Auszubildenden” definieren würde. Vielmehr leiten sich die Rechte der Azubis aus Unterabschnitt 3 “Pflichten der Ausbildenden” und weiteren Regularien wie der Mindestvergütung oder Sonderregularien ab, von welchen einige später behandelt werden.
Rechte der Auszubildenden:
- Berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt bekommen, die für Ausbildungsziel erforderlich ist. Die Form der Ausbildung soll dabei der Ausbildungszeit entsprechend ausgerichtet werden.
- Vom Ausbilder oder beauftragten Person ausgebildet zu werden.
- Notwendige Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur kostenlos zu erhalten, auch die für Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind.
- In der Berufsschule ausgebildet zu werden.
- Charakterlich gefördert und sittlich oder körperlich nicht gefährdet zu werden.
Der Ausbildungsnachweis darf am Arbeitsplatz geführt werden – auch in der Arbeitszeit. Azubis haben das Recht, nur Aufgaben auszuführen, die dem Ausbildungszweck entsprechend und nach Kräften (und Fähigkeiten) erfüllbar sind.
An diesem Punkt scheiden sich in der Praxis die Geister: So kann ein Azubi auch mal damit beauftragt werden, in einem Büro Kaffee zu kochen, das Lager zu fegen oder Müll zu entsorgen – in der Regel übernehmen Azubis diese Aufgaben auch gelegentlich, sofern diese ein Teil der Arbeit sind. Die Autowäsche der Vorgesetzten gehört beispielsweise bei der Ausbildung zum Kaufmann nicht dazu.
Pflichten der Auszubildenden
In Unterabschnitt 2 des BBiG “Pflichten der Auszubildenden” geht es um den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, das Erreichen des Ausbildungsziels und die damit verbundenen Verpflichtungen, die in 7 Teilabschnitten geregelt sind. So haben Azubis:
- die Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung sorgfältig ausführen,
- an nach § 15 geregelten Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, so beispielsweise an Berufsschulunterricht und Prüfungen,
- Weisungen von entsprechenden Vorgesetzten zu folgen,
- Ordnungen der Ausbildungsstätte zu beachten,
- Einrichtung, Materialien und Werkzeuge (auch Geräte) pfleglich zu behandeln,
- Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und
- den Ausbildungsnachweis zu führen.
Diese Pflichten der Auszubildenden sollen es ermöglichen, dass eine reibungslose Ausbildung unter Anweisung der Ausbilder/-innen nachgegangen wird.
Die Pflichten der Azubis im Vergleich zu den Pflichten der Festangestellten zeigen im Bezug auf die Themen der Ausbildung typische Besonderheiten auf. So beispielsweise das Führen des Ausbildungsnachweises oder Freistellung für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen. Sonstige Pflichten der Auszubildenden lassen sich häufig mit den Pflichten der Festangestellten vergleichen oder sind sogar identisch (Ordnung Ausbildungsstätte, Wahrung Dienstgeheimnis etc.).
Rechte und Pflichten aus Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag ist ein fester Teil der Ausbildung. Auszubildende haben das Recht auf eine vertragliche Regelung der Rahmenbedingungen, die in einer nicht-elektronische Form festgehalten und von den Parteien oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Geregelt werden im Ausbildungsvertrag:
- zeitlicher Rahmen
- Art, Gliederung und Ziel der Berufsausbildung und Berufstätigkeit
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit / Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Ausbildungsvergütung (Mindestvergütung beachten!)
- Urlaubsdauer
- Voraussetzungen der Kündigung
- Hinweise auf Tarifverträge oder Vereinbarungen
Die vertraglichen Aspekten sind wichtig, da sich beide Parteien zur Einhaltung verpflichten und weitere Rechte und Pflichten aus den Aspekten des Ausbildungsvertrages entstehen.
Sonderregelungen jugendliche Azubis
Minderjährige Azubis genießen einen besonderen Schutz. Dieser bezieht sich auf die Sitten am Arbeitsplatz, die Art der Beschäftigung und auch die Arbeitszeiten. 8 Stunden tägliche Arbeitszeit, 40 Stunden pro Woche sind das Maximum. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 4 Stunden, beträgt die Pausenzeit 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten.
Sonderfall Kündigung von Auszubildenden, durch Auszubildende
Die Kündigung durch Auszubildende oder von Auszubildenden ist nur in einigen Fällen möglich. Die normale Kündigung nach der Probezeit ist nicht vorgesehen.
Kündigungsgründe können sein:
- verhaltensbedingte Kündigung bei Verstößen gegen des Ausbildungsvertrag nach Abmahnung
- einige personenbedingte Gründe (auch ohne Abmahnung, sensible Einzelfallentscheidung)
- Betriebs- oder Abteilungsstilllegung
- Aufgabe der Ausbildung
- schlechte Ausbildung und andere
Was tun Azubis, wenn etwas nicht stimmt?
Sollten Azubis ihre Pflichten verletzt fühlen, sind die ersten Ansprechpartner die Ausbilder/-innen. Für manche könnte es auch angenehmer sein, Probleme in der Berufsschule anzusprechen, die ebenfalls eine Verbindung zur IHK und verantwortlichen für die Ausbildung herstellen kann. Auch der direkte Kontakt zur Industrie und Handelskammer kann aufgesucht werden, wenn Fragen oder Probleme rund um die Rechte und Pflichten der Ausbilder und Auszubildenden bestehen. Bei Minderjährigen sollten zudem die Erziehungsberechtigten eingeschaltet werden.
Lehrjahre bedeuten Sonderbehandlung, doch das gelingt nicht immer
Die Aufklärung über Rechte und Pflichten sollte schon vor dem Antritt der Ausbildung in den Schulen sensibilisieren. Es ist leider kein Wunder, dass es in manchen Branchen an Fachkräften mangelt, wenn die Arbeitsbedingungen und die Ausbildungsbedingungen die Standards nicht erfüllen: Besonders problematisch wird die Rolle in der Gastronomie hervorgetan: Die Quote der Ausbildungs-Abbrecher beträgt hier etwa 50 Prozent.
Es sollte deutlich über Maßnahmen diskutiert werden, die Jugendliche und Azubis schützen. So liegt es auch an den Kammern, die Beschwerden durch die Zuteilung von Verantwortlichen und der Möglichkeit der digitalen Rückmeldung zu vereinfachen, wenn es zur Übertretung der Rechte kommt. Auch das Recht der Kündigung durch Azubis mit dem Ziel, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, könnte erleichtert werden.
Schließlich ist ein Werk an gut durchdachten Regularien nur wirkungsvoll, wenn es auch Methoden gibt, diese umzusetzen und gegen Verstöße wie die Ausbeutung der Azubis systematisch vorzugehen.