Im Folgenden wird aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit die männliche Form benutzt. Es sind dabei immer sämtliche Geschlechtsidentitäten gleichermaßen bedacht und gemeint.
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verträge zwischen der lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH (im Folgenden "lessons2go") und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden "Kunde"). Sie gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen haben nur insoweit Gültigkeit, wie lessons2go diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen lessons2go und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand der Verträge zwischen lessons2go und dem Kunden sind Bildungsmaßnahmen, die lessons2go als einzelne Veranstaltung oder in einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen (z.B. als Lehrgang) durchführen kann. Ein bestimmter Lern- oder Prüfungserfolg wird von lessons2go nicht geschuldet.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung des Kunden zur Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme kann schriftlich oder über die Website erfolgen.
Die Anmeldung über die Website erfolgt durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIGEN VERTAG SCHLIESSEN“ im Anmeldeformular. Der Vertragsabschluss zwischen lessons2go und dem Kunden kommt durch das Klicken des Buttons zustande.
3. Gebühren
a) Höhe / Fälligkeit
Die gesamte Gebühr ist fällig zum Starttermin der Bildungsmaßnahme.
Bereitet die Bildungsmaßnahme auf eine bei einer zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) abzulegende Prüfung vor, ist die Höhe der Prüfungsgebühren dort zu erfragen und nicht von der Gebühr der Bildungsmaßnahme erfasst.
b) Zahlung in Teilbeträgen (monatlich)
Die Möglichkeit der Zahlung der Gebühr in Teilbeträgen ist davon abhängig, dass die Gebühr in jeweils gleichen monatlichen Teilbeträgen, auf die Dauer der Bildungsmaßnahme verteilt, entrichtet wird. Die monatlichen Teilbeträge sind spätestens bis zum 05. eines jeden Monats auf ein Bankkonto von lessons2go zu überweisen.
Gerät der Kunde mit mehr als 30 Tagen in Rückstand, so ist der gesamte verbleibende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Wird die Gebühr von einem Dritten gem. Ziff. 6 dieser Geschäftsbedingungen insgesamt übernommen, besteht die Möglichkeit, die Gebühr in Teilbeträgen zu zahlen, nicht. Übernimmt ein Dritter die Gebühr anteilig, besteht die Möglichkeit, die Gebühr in Teilbeträgen zu zahlen, nur für den vom Kunden selbst zu zahlenden Anteil der Gebühr.
Im Falle der Finanzierung der Gebühr über das "Aufstiegs-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG), endet die Möglichkeit, die Gebühr in Teilbeträgen zu zahlen mit dem Datum der Auszahlung der Fördermittel an den Kunden und der gesamte verbleibende Restbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.
4. Ausnahmefall "Höhere Gewalt"
a) Veranstaltungstermine verschieben (Aufschubrecht)
Wird die Durchführung eines oder mehrerer Veranstaltungstermine infolge eines Ereignisses höherer Gewalt (zum Begriff siehe unten Abschnitt b) ) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so hat lessons2go das Recht, die Veranstaltungen auf einen Zeitpunkt nach Wegfall des Leistungshindernisses zu verschieben (Aufschubrecht). Das Aufschubrecht besteht nicht, wenn ein Aufschub für den Kunden nicht zumutbar ist.
b) Begriff der "höheren Gewalt"
Als höhere Gewalt im Sinne des Abschnitts a) gilt ein in Bezug auf lessons2go betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die größte, nach der Sachlage vernünftiger Weise zu erwartenden Sorgfalt nicht durch lessons2go verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von lessons2go in Kauf zu nehmen ist. Beispiele höherer Gewalt sind Terroranschläge bzw. die Drohung mit solchen, Krieg oder Kriegsgefahren, Aufruhr oder drohender Aufruhr, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle, Epidemien/Pandemien, staatliche bzw. behördliche Quarantäne-Anordnungen. Als nicht vorhersehbar gilt ein Ereignis höherer Gewalt, wenn dessen erschwerende, gefährdende oder beeinträchtigende Auswirkung auf den konkreten Veranstaltungstermin bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar ist.
5. Rücktritt und Kündigung
a) Rücktritt vor dem Starttermin der Bildungsmaßnahme
Die folgende Rücktrittsmöglichkeit gilt neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher und schließt dieses nicht aus. Der Kunde kann bis einen Monat vor dem Starttermin der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
lessons2go kann bis einen Monat vor dem Starttermin der Bildungsmaßnahme von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
b) Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c) Textformerfordernis
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen in Textform gem. § 126 b BGB (z.B. per Brief oder E-Mail) erfolgen.
Im Falle von Krankheit ist der Kunde verpflichtet, einen Nachweis durch die Vorlage eines nachvollziehbaren ärztlichen Attestes vorzulegen, aus denen sich die schwerwiegenden persönlichen Gründe ergeben, die eine Teilnahme an der Bildungsmaßnahme nachhaltig unmöglich machen.
Andere schwerwiegende Gründe sind ebenfalls durch geeignete Schriftstücke nachzuweisen.
6. Übernahme der Gebühr durch Dritte
Sollte der Kunde eine Zusage von einem Dritten (z.B. Arbeitgeber) bezogen auf die vorliegende Bildungsmaßnahme erhalten, wird lessons2go nicht Vertragspartner dieses Dritten. Der Kunde bleibt Schuldner aus diesem Vertrag.
Eine befreiende Schuldübernahme bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch lessons2go. Insbesondere stellt die Übersendung einer Kostenrechnung an den Dritten, der Gebühren des Kunden entrichtet, keine Genehmigung durch lessons2go zur Schuldübernahme dar. Der Kunde bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Gebühr und sonstigen Kosten durch den Dritten gegenüber lessons2go verpflichtet in der vertraglich vereinbarten Höhe.
7. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an live-online-Veranstaltungen
Zur Teilnahme an live-online-Veranstaltungen ist die Erfüllung technischer Voraussetzungen durch den Kunden erforderlich, auf die in der jeweiligen Beschreibung der Bildungsmaßnahme verwiesen wird und die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://lessons2go.de/technische-voraussetzungen
Der Kunde verpflichtet sich, diese technischen Mindestvoraussetzungen stets zu erfüllen, rechtzeitig vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin zu überprüfen, ob die Verbindung zu den virtuellen Konferenzräumen hergestellt werden kann und gegebenenfalls bestehende technische Störungen, deren Behebung in seiner Verantwortung liegt, rechtzeitig zu beseitigen. Der Ausfall der vom Kunden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Der Kunde verpflichtet sich daneben, Login-Daten für den Zugang zu live-online-Veranstaltungen oder Aufzeichnungen (vgl. Ziffer 9) nicht an Dritte weiterzugeben und nicht die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen.
8. Urheberrecht
Die Inhalte einer Veranstaltung (ggf. einschließlich der bereitgestellten Lehr-/Lernmaterialien, audiovisuelle Aufzeichnungen) unterliegen möglicherweise dem gesetzlichen Schutz des Geistigen Eigentums (z.B. dem Urheberrecht).
Sofern die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, ist der Kunde verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und die Inhalte nur im gestatteten Umfang zu nutzen. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird dem Kunden grundsätzlich nur das Recht eingeräumt, die Inhalte für den eigenen Gebrauch zu nutzen. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video durch den Kunden.
9. Durchführung, Aufzeichnung und Zurverfügungstellung von live-online-Veranstaltungen
lessons2go nutzt für die live-online-Veranstaltungen den Dienst "Zoom". lessons2go behält sich einen Wechsel auf einen anderen Audio- und Videodienst vor. lessons2go wird einen Wechsel nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen und/oder wenn und soweit einzelne Dienste durch den Betreiber nicht mehr angeboten werden. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Vertragspartners.
Veranstaltungen, die lessons2go als live-online-Veranstaltungen durchführt, können ganz oder teilweise aufgezeichnet und dem Kunden nach dem jeweiligen Veranstaltungstermin in digitaler Form bereitgestellt werden. Die Dauer der Aufzeichnung liegt im billigen Ermessen von lessons2go bzw. den von lessons2go beauftragten Lehrkräften. Eine Mindestaufzeichnungsdauer wird nicht vereinbart.
lessons2go gewährt dem Kunden Zugang zu den vorgenannten Aufzeichnungen. Die Zugangsmöglichkeit endet mit dem letzten Termin der vom Kunden besuchten Bildungsmaßnahme. Nach dem Ende der Bildungsmaßnahme werden die Aufzeichnungen gelöscht.
10. Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von lessons2go, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet lessons2go nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lessons2go, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11. Textformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder waren oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung oder des Vorliegens einer Vertragslücke verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Gesamtvereinbarung möglichst nahekommt.
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info@lessons2go.de
Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.