lessons2go - Akademie für Weiterbildung gGmbH
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Telefon: +49 209 177435-0
E-Mail: info(at)lessons2go.de
Geschäftsführer: Max von der Linden
Sitz und Registergericht: Gelsenkirchen, HRB 16859
USt-IdNr.: DE350452214
Im Folgenden wird aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit die männliche Form benutzt. Es sind dabei immer sämtliche Geschlechtsidentitäten gleichermaßen bedacht und gemeint.
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verträge zwischen der lessons2go - Akademie für Weiterbildung gGmbH sowie der short-lessons2go GmbH (im Folgenden "lessons2go") und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden "Kunde"). Sie gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen haben nur insoweit Gültigkeit, wie lessons2go diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen lessons2go und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verträge zwischen lessons2go und dem Kunden sind Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung in verschiedenen Lernformaten. Ein bestimmter Lern- oder Prüfungserfolg wird von lessons2go nicht geschuldet.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung des Kunden zur Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erfolgt über die Website von lessons2go durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ im Anmeldeformular. Der Vertragsabschluss zwischen lessons2go und dem Kunden kommt durch das Klicken des Buttons zustande.
4. Gebühren
a) Höhe / Fälligkeit
Die in der Anmeldung festgelegte Gebühr ist fällig zum Starttermin der Bildungsmaßnahme.
Bereitet die Bildungsmaßnahme auf eine bei einer zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) abzulegende Prüfung vor, ist die Höhe der Prüfungsgebühren dort zu erfragen und nicht von der Gebühr der Bildungsmaßnahme erfasst.
b) Zahlung in Teilbeträgen (monatlich)
Die Möglichkeit der Zahlung der Gebühr in Teilbeträgen ist davon abhängig, dass die Gebühr in jeweils gleichen monatlichen Teilbeträgen, auf die Dauer der Bildungsmaßnahme verteilt, entrichtet wird. Die monatlichen Teilbeträge sind spätestens bis zum 05. eines jeden Monats auf ein Bankkonto von lessons2go zu überweisen.
Gerät der Kunde mit mehr als 30 Tagen in Rückstand, so ist der gesamte verbleibende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
5. Rücktritt und Kündigung
a) Rücktritt vor dem Starttermin der Maßnahme
Der Kunde kann bis einen Monat vor dem Starttermin der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
lessons2go kann bis einen Monat vor dem Starttermin der Bildungsmaßnahme von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
b) Kündigung nach Maßnahmebeginn
Soweit sich die Bildungsmaßnahme in mehrere Halbjahre gliedert, kann der Vertrag vom Kunden ohne Angabe von Gründen jeweils zum Ablauf des Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Im Fall der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, der dem Wert der Vertragsleistung während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Der Wert der Vertragsleistung beziffert sich regelmäßig zeitanteilig nach dem Verhältnis der Gesamtmaßnahmen-dauer und der Dauer der Vertragslaufzeit. Sowohl dem Kunden als auch lessons2go bleibt vorbehalten, einen abweichenden Wert nachzuweisen.
c) Form des Rücktritts und der Kündigung
Rücktritt und Kündigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, können also beispielsweise per Brief oder auch E-Mail erklärt werden.
d) Rücktritt und Kündigungsrechte im Übrigen
Durch die vorstehenden Regelungen werden gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher nicht ausgeschlossen. Ebenfalls nicht ausgeschlossen werden die gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsgründe und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Vertragsparteien stellen klar, dass eine nach Maßnahmenbeginn eintretende berufliche Neuorientierung des Kunden kein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages ist.
6. Übernahme der Gebühr durch Dritte
Sollte der Kunde eine Zusage von einem Dritten (z.B. Arbeitgeber) bezogen auf die vorliegende Bildungsmaßnahme erhalten, wird lessons2go nicht Vertragspartner dieses Dritten. Der Kunde bleibt Schuldner aus diesem Vertrag.
Eine befreiende Schuldübernahme bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch lessons2go. Insbesondere stellt die Übersendung einer Kostenrechnung an den Dritten, der Gebühren des Kunden entrichtet, keine Genehmigung durch lessons2go zur Schuldübernahme dar. Der Kunde bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Gebühr und sonstigen Kosten durch den Dritten gegenüber lessons2go verpflichtet in der vertraglich vereinbarten Höhe.
7. Technische Voraussetzungen für die Nutzung digitaler Lerninhalte
Zur Teilnahme an live-online-Veranstaltungen sowie zur Nutzung begleitender digitaler Lerninhalte und technischer Dienste ist die Erfüllung technischer Voraussetzungen durch den Kunden erforderlich. Auf die jeweils geltenden Anforderungen wird in der Beschreibung der gebuchten Bildungsmaßnahme hingewiesen.
Der Kunde verpflichtet sich, diese technischen Mindestvoraussetzungen einzuhalten, rechtzeitig vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin oder der Nutzung digitaler Dienste zu überprüfen, ob die Verbindung zu den eingesetzten Systemen hergestellt werden kann, und etwaige technische Störungen, deren Behebung in seinem Verantwortungsbereich liegt, rechtzeitig zu beseitigen. Der Ausfall der vom Kunden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, Zugangsdaten zu live-online-Veranstaltungen, Aufzeichnungen oder anderen digitalen Lerninhalten und Diensten (vgl. Ziffer 9) nicht an Dritte weiterzugeben sowie eine Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte weder zu dulden noch zu ermöglichen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die im Rahmen der Bildungsmaßnahmen bereitgestellten Inhalte – einschließlich Lehrmaterialien, Präsentationen sowie Audio- und Videoaufzeichnungen – sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Verwendung eingeräumt. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von lessons2go unzulässig. Die Aufzeichnung oder Mitschnitt von Veranstaltungen durch den Kunden ist nicht gestattet.
9. Digitale Lerninhalte und technische Dienste
lessons2go kann zur Durchführung der Bildungsmaßnahmen und zur Bereitstellung begleitender digitaler Lerninhalte je nach Maßnahme auch externe technische Dienste einsetzen, insbesondere Zoom und/oder Google Meet für Videokonferenzen und Aufzeichnungen, Google Drive für Dateiablage und -verteilung sowie ChatGPT, Google Gemini und/oder NotebookLM als technische Grundlage für KI-gestützte Lernassistenten. Der konkrete Einsatz einzelner Dienste richtet sich nach dem didaktischen Konzept der jeweiligen Maßnahme. Ein Anspruch auf Nutzung bestimmter Dienste oder Anbieter besteht nicht. lessons2go behält sich vor, aus triftigem Grund technisch gleichwertige Alternativen einzusetzen, insbesondere bei Weiterentwicklungen, Leistungsänderungen oder der Einstellung einzelner Dienste. Änderungen sind nur zulässig, soweit sie das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich beeinträchtigen.
Veranstaltungen können durch lessons2go ganz oder teilweise aufgezeichnet werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Zugang zu solchen Aufzeichnungen als gesondert buchbare Zusatzleistung zu erwerben. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich im Streaming-Format über eine von lessons2go gewählte Plattform bereitgestellt; ein Download ist ausgeschlossen.
Sofern Bestandteil der gebuchten Maßnahme, erhält der Kunde während der Laufzeit Zugang zu einem KI-gestützten Lernassistenten, der eine individuelle Unterstützung des Lernprozesses ermöglicht. Die Nutzung dieser Funktion ist ausschließlich für eigene, nicht-kommerzielle Lernzwecke im Rahmen der gebuchten Maßnahme gestattet. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung der generierten Inhalte ist untersagt. Die Inhalte des Lernassistenten beruhen auf automatisierten Sprachmodellen. lessons2go übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Zugriff auf digitale Lerninhalte und technische Dienste endet spätestens sechs Monate nach dem letzten Veranstaltungstermin der jeweiligen Maßnahme. Im Fall einer Kündigung endet der Zugriff mit Wirksamwerden der Kündigung, unabhängig davon, von welcher Vertragspartei sie ausgesprochen wurde.
10. Haftung und digitale Inhalte
lessons2go haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Digitale Dienstleistungen wie live-online-Veranstaltungen, gestreamte Aufzeichnungen oder ein KI-Lernassistent werden unter Nutzung externer Dienste (insbesondere "Zoom" und "OpenAI") erbracht. lessons2go ist nicht Anbieter dieser Dienste und haftet nicht für deren technische Verfügbarkeit oder Weiterentwicklung. Die Bereitstellung von Funktions- oder Sicherheitsupdates erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Drittanbieter.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder waren oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung oder des Vorliegens einer Vertragslücke verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Gesamtvereinbarung möglichst nahekommt.
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info@lessons2go.de
Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.