Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Programmen zur staatlichen Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Der Staat nimmt damit seine Aufgabe wahr, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch eine hochwertige, berufsbezogene Bildung zu stärken. Die verschiedenen Förderungen für berufliche Weiterbildung kann man sich individuell zu Nutze machen und damit die eigene Karriere durch interessante und zukunftsorientierte Qualifikationen absichern.
Egal, ob berufliche Weiterbildung oder akademisches Studium, jede Weiterbildungsförderung hat dasselbe Ziel, nämlich die Höherqualifikation zum Aufbau und Erhalt der eigenen, beruflichen Beschäftigungsfähigkeit.
Die wichtigsten Programme sind bundesweit verfügbar. Einige Förderprogramme hingegen sind bundelandspezifisch, erfordern also die Beschäftigung oder den Wohnsitz in dem betreffenden Bundesland.
Auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung zu beruflichen Aufstiegsfortbildungen haben wir vier interessante Förderungen von Weiterbildungen ausgewählt und stellen diese im Einzelnen vor. Der Schwerpunkt unserer Auswahl liegt auf der Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen von Absolventen einer beruflichen Erstausbildung:
Motto: Mach deine Karriere zum Highlight.
An wen richtet sich das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die über die Voraussetzungen zur Zulassung für eine Aufstiegsfortbildungsprüfung verfügen und an einem entsprechenden Prüfungsvorbereitungslehrgang teilnehmen.
Die Voraussetzungen über die Zulassung zu einer Prüfung einer Aufstiegsfortbildung sind in der jeweiligen Prüfungsordnung des betreffenden Fortbildungsabschlusses geregelt. Zu den wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen gehören eine anerkannte Berufsausbildung sowie eine angemessene Berufspraxis. Aber auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildung, jedoch mit der von der Prüfungsordnung geforderten Berufspraxis, können eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist immer, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
Welche Leistungsvoraussetzungen hat das Aufstiegs-BAföG?
Die wesentlichen Leistungsvoraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. der Nachweis des ständigen Wohnsitzes in Deutschland sowie der Nachweis der Prüfungszulassung sowie die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Teilzeitlehrgänge: Wird nur die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt, erfolgt dies ohne Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Vollzeitlehrgänge: Wird darüber hinaus eine Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, erfolgt die entsprechende Prüfung auch auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Was wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann man eine Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 werden 50 % der Förderung als Zuschuss gewährt, der nicht zurückzahlbar ist, solange die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Für den Rest der Fördersumme erhalten die Förderberechtigten ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Auf Antrag werden schließlich seit dem 01. August 2020 bei bestandener Prüfung zusätzlich 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen KfW-Darlehens erlassen.
Wenn die Fortbildung als Vollzeitmaßnahme absolviert wird, können zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten Beiträge zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderquote mit Aufstiegs-BAföG?
Die maximale Förderquote mit Aufstiegs-BAföG für Teilzeitlehrgänge beträgt 75 % der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, maximal 15.000 €. Die Förderquote von 75 % setzt sich zusammen aus einem erfolgsunabhängigen Anteil in Höhe von 50 %(Punkten) sowie einem vom Prüfungserfolg der betreffenden Maßnahme abhängigen Teil in Höhe von 25 %(Punkten).
Die Förderquote kann sich im Fall der Vollzeitmaßnahmen um die Hilfen zum Lebensunterhalt erhöhen.
Habe ich Anspruch auf ein Aufstiegs-BAföG?
Anspruchsberechtigt ist, wer die Förderbedingungen erfüllt. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Es sind allerdings Antragsfristen, die sich insbesondere am Ablaufdatum der zu fördernden Maßnahme (oder Maßnahmenabschnittes) orientieren, zu beachten.
Anträge werden ausschließlich von der zuständigen Behörde des Bundeslandes entgegengenommen. Weitere Informationen und Ansprechpartner findest du unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de
Motto: Durchstarten für Berufseinsteiger
An wen richtet sich das Weiterbildungsstipendium?
Ein Weiterbildungsstipendium richtet sich an Absolventen von anerkannten Berufsausbildungen, die unter 25 Jahre alt sind.
Eine anerkannte Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen geregelt.
Welche Leistungsvoraussetzungen hat ein Weiterbildungsstipendium?
Das Weiterbildungsstipendium wird leistungsabhängig gewährt. Erforderlich ist ein Ausbildungsabschluss mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser.
Was wird mit einem Weiterbildungsstipendium gefördert?
Insbesondere Aufstiegsfortbildungen, wie Betriebswirte, Industriemeister, Techniker, Fachwirte und Fachkaufleute. Daneben sind auch überfachliche Qualifikationen förderfähig, wie beispielsweise Sprachkompetenzen, IT-Kompetenzen und kommunikative Fertigkeiten. Selbst ein berufsbegleitendes Studium kann förderfähig sein, wenn es auf eine Berufsausbildung und Berufspraxis aufbaut und das Bildungsziel zum Förderzweck des Weiterbildungsstipendiums passt.
Wie hoch ist die Förderquote eines Weiterbildungsstipendiums?
Die maximale Förderquote eines Weiterbildungsstipendiums beträgt 90% der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Der maximale Förderbetrag beträgt 8.100 €, welcher über einen Zeitraum von drei Jahren abgerufen werden kann.
Interessant ist auch der so genannte „IT-Bonus“, ein Zuschuss von bis zu 250,00 € für die Anschaffung eines Computers.
Habe ich Anspruch auf ein Weiterbildungsstipendium?
Auch wenn die Kriterien - anerkannte Berufsausbildung, Lebensalter unter 25 Jahre sowie Ausbildungsabschluss mit überdurchschnittlicher Prüfungsleistung - erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf ein Weiterbildungsstipendium.
Über die Vergabe eines Weiterbildungsstipendiums entscheidet ein Auswahlverfahren, zu dem eine Bewerbung eingereicht werden muss. In der Regel liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Dazu sind Bewerbungsfristen zu beachten.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Mittel stellt dabei die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung (SBB) bereit. Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ist verantwortlich für Auswahl der Bewerber und entscheidet über die Förderfähigkeit der beantragten Fort- und Weiterbildungen und zahlt schließlich die Förderbeiträge aus.
Weitere Informationen und Ansprechpartner: https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html
Motto: Studieren mit Berufserfahrung
An wen richtet sich das Aufstiegsstipendium?
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Personen, die von der beruflichen Weiterbildung in ein akademisches Studium wechseln möchten. Angesprochen sind damit Absolventen von Berufsausbildungen sowie Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, sofern sie über eine angemessene Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (Berufsausbildung selbst nicht eingerechnet) verfügen.
Welche Leistungsvoraussetzungen hat ein Aufstiegsstipendium?
Das Aufstiegsstipendium wird leistungsabhängig gewährt. Die zwei häufigsten Leistungsvoraussetzungen sind:
Was wird mit einem Aufstiegsstipendium gefördert?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird das Erststudium als Vollzeit- oder Teilzeitstudium gefördert. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein akademischer Hochschulabschluss vorliegt (z. B. Bachelor, Diplom oder Magister).
Wie hoch ist der Förderbeitrag eines Aufstiegsstipendiums?
Der Förderbeitrag unterscheidet sich nach gewählter Studienform, also nach Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium.
Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang – als vor-Ort-Präsenzstudium, Fernstudium oder OnlineStudium – erhalten 225 Euro im Monat. Die Stipendien werden unabhängig vom Einkommen als Pauschale gezahlt.
Habe ich Anspruch auf ein Aufstiegsstipendium?
Für das Aufstiegsstipendium muss man ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren unterscheidet drei Stufen:
Stufe 1 - Die Online-Bewerbung
Du füllst einen Online-Fragebogen aus. Hier wird geprüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sind.
Stufe 2 - Der Kompetenz-Check
Die zweite Stufe ist ein Online-Test, der u.a. die Bereiche „Zielstrebigkeit und Ausdauer“, „Soziale Kompetenz“, „Lernfähigkeit“, „Leistungsbereitschaft“, „Fächerübergreifende Orientierung“ und „Verantwortungsbereitschaft“ erfasst.
Stufe 3 - Das Auswahlgespräch
Die besten Bewerber aus Stufe 2 erhalten eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. In diesem Gespräch stellen sich die Bewerber den Fragen der Juroren zu verschiedenen Kompetenzbereichen.
Das Aufstiegsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zur Verfügung. Weitergehende Informationen, Ansprechpartner und die Bewerbungsadresse findest du hier: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerben
Motto: Bonus für Ihre Weiterbildungsprüfung
Der "Aufstiegsbonus" ist ein Sammelbegriff für verschiedene landesrechtliche Förderprogramme, mit dem gemeinsamen Ziel, die Attraktivität von anerkannten Aufstiegsfortbildungen und ggf. die anschließende Existenzgründung zu steigern. Diese Förderprogramme sind häufig auch unter dem Begriff "Meisterprämie" bekannt.
An wen richtet sich der Aufstiegsbonus?
Der Aufstiegsbonus richtet sich - je nach Landesrecht - an Absolventen einer anerkannten Aufstiegsfortbildung. Als anerkannte Aufstiegsfortbildungen gelten Abschlüsse, die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet worden sind.
Zu dem DQR-Niveau 6 zählen beispielsweis die Techniker, Meister, Fachwirte und Fachkaufleute. Zum DQR-Niveau 7 zählen beispielsweise Betriebswirte und Technische Betriebswirte.
Welche Leistungsvoraussetzungen hat der Aufstiegsbonus?
Die Vorgaben der Bundesländer zur Förderung mit einem Aufstiegsbonus sind durchweg erfolgsabhängig. Erfolgskriterium ist im Regelfall das Bestehen der Prüfungen einer anerkannten Aufstiegsfortbildung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle des betreffenden Bundeslandes. Als zuständige Stellen gelten insbesondere die für die Abnahme der Prüfungen verantwortlichen Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Steuerberaterkammern).
In der Regel müssen die Absolventen den Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im betreffenden Bundesland nachweisen. Unter Umständen ist die Förderung auch an den ständigen Wohnort innerhalb des betreffenden Bundeslandes geknüpft.
Was wird mit einem Aufstiegsbonus gefördert?
In vielen Bundesländern gibt es mehre Stufen für eine Förderung mittels Aufstiegsbonus.
In der Regel handelt es sich um einmalige Zuschüsse für
Gerade die Kombination aus Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterabschluss) und Existenzgründung macht deutlich, warum in vielen Bundesländern der Ausdruck "Meisterprämie" im Vordergrund steht.
Wie hoch ist der Förderbeitrag mit dem Aufstiegsbonus?
Die im Erfolgsfall gezahlten Beträge der landesspezifischen Förderungen liegen aktuell zwischen 1.000 € und 4.000 €. Eine Anrechnung der Erfolgsprämie auf die Förderung nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) erfolgt nicht.
Habe ich Anspruch auf den Aufstiegsbonus?
In der Regel informiert die zuständige Prüfungsstelle (Kammer) die zuwendungsberechtigten Personen und berät sie über die Möglichkeit, den Antrag bei der jeweiligen Kammer einzureichen.
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner findest du über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html