Aufstiegs-BAföG: Staatliche Förderung deiner Weiterbildung
Du möchtest dich beruflich weiterentwickeln und fragst dich, wie du die Kosten für eine Fortbildung stemmen kannst? Mit dem Aufstiegs-BAföG erhältst du finanzielle Unterstützung, die dir deine Weiterbildung erleichtert – und das unabhängig von deinem Einkommen oder Vermögen.
Hier erfährst du alles Wichtige rund um die Förderung und wie du davon profitieren kannst.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung, die dir bei deiner beruflichen Qualifizierung hilft. Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, hast du einen Anspruch auf diese Förderung.
Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen erhalten unabhängig von Einkommen und Vermögen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren).
Bei Vollzeitmaßnahmen bekommst du zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Die Förderung besteht teils aus einem Zuschuss, teils aus einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Den vollständigen Gesetzestext findest du hier.
Wer wird gefördert?
Deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes können das Aufstiegs-BAföG beantragen.
Ausländische Staatsangehörige
Auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit kannst du förderberechtigt sein, wenn du eine Bleibeperspektive in Deutschland hast. Dazu gehören beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Bestimmte Aufenthaltstitel berechtigen sofort zur Förderung, andere setzen eine Mindestaufenthaltsdauer voraus. Die genauen Anforderungen findest du in § 8 AFBG.
Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung.
Wie finde ich meine Förderstelle?
Die richtige Förderstelle für deinen Aufstiegs-BAföG-Antrag hängt davon ab, ob dein Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland liegt.
Wohnort im Inland
Wenn du in Deutschland wohnst, ist die Förderstelle zuständig, die deinem Wohnort zugeordnet ist. Du kannst die zuständige Stelle ganz einfach über die Suchfunktion im Footer auf der offiziellen Website des Aufstiegs-BAföG ermitteln, indem du dort deine Postleitzahl eingibst: www.aufstiegs-bafoeg.de.
Wohnort im Ausland
Auch wenn du als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland wohnst, kannst du das Aufstiegs-BAföG beantragen. In diesem Fall richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Bildungsträgers, bei dem du deinen Lehrgang absolvierst.
Wenn du einen Lehrgang bei lessons2go© belegst, ist die zuständige Förderstelle die Bezirksregierung Köln.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen, die dich auf einen anerkannten Abschluss vorbereiten, wie z. B.:
- Industriemeister/in
- Techniker/in
- Fachwirt/in
- Fachkaufmann/-frau
- Betriebswirt/in
Fördervoraussetzungen
Du musst die Bedingungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Leistungen des Aufstiegs-BAföG
- Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhältst du unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, maximal jedoch 15.000 Euro.
- 50 % der Förderung sind ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss.
- Für die restlichen 50 % bekommst du ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW.
- Das Darlehen bleibt während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – maximal für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
- Wenn du die Prüfung bestehst, kannst du auf Antrag 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch offenen Darlehens erlassen lassen.
Wie stelle ich meinen Förderantrag?
Wenn du eine Förderung für die Fortbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) beantragen möchtest, sind drei sogenannte Formblätter erforderlich: Formblatt A, Formblatt B und Formblatt Z. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du deinen Antrag vorbereitest und einreichst.
Die erforderlichen Formblätter im Überblick
- Formblatt A: Dieses Formblatt füllst du als Antragsteller aus. Es enthält grundlegende Informationen zu deiner Person.
- Formblatt B: Dieses Formblatt lässt du von deinem Bildungsträger ausstellen. Es bestätigt die Details zur gebuchten Bildungsmaßnahme.
- Formblatt Z: Dieses Formblatt wird von der IHK ausgefüllt und dient als Nachweis, dass du zur Prüfung zugelassen bist.
So stellst du deinen Antrag
- Formblatt B vom Bildungsträger einholen:
Wende dich an deinen Bildungsträger und bitte ihn, das Formblatt B auszufüllen. - Formblatt Z bei der IHK beantragen:
Reiche das Formblatt Z bei der IHK ein und bitte um eine Bestätigung deiner Prüfungszulassung. - Formblatt A ausfüllen:
Sobald du Formblatt B und Formblatt Z vorliegen hast, füllst du das Formblatt A aus. - Antrag einreichen:
Reiche alle drei Formblätter bei der für dich zuständigen Förderstelle ein.
Du kannst Anträge und weitere Unterlagen in der Regel per E-Mail, über das Portal AFBG Digital oder auf dem Postweg einreichen.
Zusätzliches Formblatt - je nach Datum der Antragstellung
Falls du den Antrag erst nach Beginn der Fortbildung einreichst, könnte ein zusätzliches Formblatt erforderlich sein.
Formblatt F: Dieses Formblatt wird vom Bildungsträger ausgefüllt und bescheinigt deine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wichtig: Du musst mindestens 70 % aller Unterrichtsveranstaltungen besucht haben, damit du weiterhin förderberechtigt bist.
Alle Antragsformulare und eine Suchfunktion für die zuständige Förderstelle findest du hier.
Hinweis für Teilnehmer von lessons2go©
Wenn du an einem Lehrgang von lessons2go© teilnimmst, kannst du dich entspannt zurücklehnen: Wir bereiten auf Wunsch alle Formblätter für dich vor und füllen sie soweit wie möglich voraus.
Geplante Änderungen des Aufstiegs-BAföG ab 2025
Am 24.07.2024 hat das Bundeskabinett umfassende Verbesserungen im Rahmen des 5. AFBG-Änderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG) beschlossen. Diese Änderungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten. Allerdings müssen die Beschlüsse noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Sollten die Änderungen umgesetzt werden, kannst du von folgenden Verbesserungen profitieren:
- Erhöhung der Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
Der maximale Gesamtbetrag steigt von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro. - Höherer Darlehenserlass bei erfolgreichem Abschluss:
Wenn du deine Fortbildungsprüfung bestehst, werden zukünftig 60 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (bisher 50 %). - Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende:
Der Zuschlag steigt pro Monat und Kind von 150 Euro auf 160 Euro. - Keine Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen:
Zuschüsse deines Arbeitgebers zu den Fortbildungskosten werden künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet.
Welche Fristen gelten für den Förderantrag?
Anträge sollten nach Möglichkeit rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Gemäß § 19 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gelten folgende Regeln für die Antragstellung:
Antrag vor Ende der Maßnahme:
Du musst deinen Antrag spätestens bis zum Ende der Fortbildung einreichen.
Falls die Maßnahme in mehrere in sich abgeschlossene Abschnitte unterteilt ist, gilt: Der Antrag für jeden Abschnitt muss bis zum Ende dieses Abschnitts gestellt werden.
Vordrucke nutzen:
Für den Antrag sind die vorgesehenen Formulare (z. B. Formblätter A, B und Z) zwingend zu verwenden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt übermittelt werden.
Wie oft kannst du gefördert werden?
Für jede der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) definierten Fortbildungsstufen sowie gleichwertige Abschlüsse hast du Anspruch auf Förderung. Das bedeutet, dass du bis zu drei Fortbildungen durch das Aufstiegs-BAföG finanzieren kannst. Diese drei Stufen sind:
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in
- Bachelor Professional
Zu dieser Stufe gehören Abschlüsse wie:- Handwerks- und Industriemeister/in
- Techniker/in
- Fachwirt/in
- Fachkaufmann/-frau
- Master Professional
Dazu zählen u.a.:- Betriebswirt/in
- Technische/r Betriebswirt/in
Durch diese klare Aufteilung kannst du deine Weiterbildung schrittweise aufbauen und jede Stufe durch das Aufstiegs-BAföG fördern lassen.
Was musst du leisten, wenn du gefördert wirst?
Du bist verpflichtet, regelmäßig an der Fortbildung teilzunehmen. Dabei gilt: Du musst die Prüfung nicht bestehen, um die Förderung zu behalten. Allerdings kann die Förderung zurückgefordert werden, wenn deine Fehlzeiten mehr als 30 % der Unterrichtsstunden betragen.
Zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme musst du das Formblatt F nutzen, das vom Anbieter der Maßnahme auszufüllen ist. Dieses legst du in der Regel zweimal – sechs Monate nach Beginn der Fortbildung und zum Abschluss – beim zuständigen Förderamt vor.
Besondere Regelungen für spezielle Gruppen
Existenzgründer/innen
Wenn du ein Unternehmen gründest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Existenzgründungserlass in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du das Darlehen nicht zurückzahlen.
Alleinerziehende
Erziehst du Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung in deinem Haushalt? Dann kannst du zusätzlich 150 Euro monatlich als Kinderbetreuungszuschlag beantragen – und zwar einkommens- und vermögensunabhängig. Diese Unterstützung wird als reiner Zuschuss gewährt, unabhängig davon, ob du in Voll- oder Teilzeit lernst.
Studierte
Auch mit einem Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss kannst du das Aufstiegs-BAföG nutzen, sofern dies dein höchster Bildungsabschluss ist. Hast du jedoch bereits einen Master oder einen gleichwertigen staatlichen Abschluss, bist du von der Förderung ausgeschlossen.