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Weiterbildungsstipendium für berufliche Bildung und Studium

Es ist eine tolle Gelegenheit, um deine beruflichen Fähigkeiten auszubauen und vielleicht sogar den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen.

Das Förderprogramm

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Das Stipendium deckt eine Vielzahl an Weiterbildungen ab. Von fachspezifischen Kursen bis hin zu Studiengängen, die auf deiner bisherigen Ausbildung oder Berufserfahrung aufbauen. Du kannst Fördergelder in Höhe von bis zu 8.700 Euro erhalten, die sich über drei Jahre verteilen. Wichtig dabei: Die Weiterbildung muss berufsbegleitend sein, also neben deiner regulären Arbeit stattfinden.

Wer koordiniert das Stipendium und wer trägt dazu bei?

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Stipendium im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zusätzlich wird das Programm von wichtigen Organisationen wie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks unterstützt. Rund 300 für die Berufsausbildung zuständige Stellen und Kammern tragen zum Erfolg des Programms bei.

Neue Entwicklungen im Stipendienprogramm

Das Bundesbildungsministerium hat die Anzahl der Stipendien erhöht: Ab sofort werden jährlich 6.250 Stipendien vergeben, und 2024 sogar 6.500. Informationen zum Bewerbungsverfahren und weiterführende Details findest du auf der offiziellen Webseite des Stipendiums.

Wer kann sich bewerben und wie?

Das Stipendium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung. Bewerben kannst du dich bei der Stelle, bei der dein Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Wenn du eine Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hast, kannst du dich direkt bei der SBB bewerben. Das umfasst Berufe wie Altenpflege, Krankenpflege und viele therapeutische Berufe.

Förderfähige Bildungsmaßnahmen

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Du hast die Qual der Wahl: ob es ein Schweißlehrgang im Handwerk ist, ein Lehrgang zum Wundmanagement in der Pflege oder ein Seminar zum Qualitätsmanagement. Auch Vorbereitungskurse auf berufliche Aufstiegsprüfungen und berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig.

Welche Kosten werden übernommen?

Neben den Kosten für die Weiterbildung selbst werden auch Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Kosten für Arbeitsmittel und Prüfungsgebühren übernommen. Zusätzlich gibt es im ersten Förderjahr einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers.

Wie wird die Förderung gewährt?

Als Stipendiat oder Stipendiatin kannst du Fördermittel von bis zu 8.700 Euro für deine Weiterbildungen beantragen, wobei du einen Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme trägst. Die Mittel werden vom Bundesbildungsministerium bereitgestellt und die Förderung durch deine Kammer oder Berufsbildungsstelle vergeben.

Der Förderantrag

Wie stellst du einen Förderantrag?

Du suchst dir die gewünschten Lehrgänge selbst aus und stellst vor Beginn der Maßnahme einen Antrag auf Förderung bei deiner Stipendienbetreuung. Das Stipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben und beginnt mit dem Tag deiner Aufnahme in das Programm. Es ist wichtig, dass du deine Weiterbildung nicht vor der offiziellen Aufnahme beginnst.

Bewerbungsvoraussetzungen und Altersgrenzen

Die Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du kannst dich bis zum Alter von 24 Jahren bewerben, wobei durch Anrechnungszeiten wie Freiwilligendienste oder Elternzeit eine Verlängerung möglich ist. Für die Bewerbung solltest du entweder berufstätig oder als arbeitssuchend gemeldet sein.

Wie kannst du dich qualifizieren?

Es gibt drei Wege, um dich für das Stipendium zu qualifizieren: erstens durch eine überdurchschnittliche Abschlussnote, zweitens durch Erfolge bei beruflichen Leistungswettbewerben oder drittens durch eine besondere Empfehlung deines Arbeitgebers oder deiner Berufsschule.

Wo kannst du den Förderantrag für das Weiterbildungsstipendium stellen?

Die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium richtet sich nach deinem Ausbildungsberuf und dem Ort deiner Ausbildung. Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen für deine Bewerbung:

  • Für Absolventen von Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung: Hast du deine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen, der dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung unterliegt? Dann ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) deine zuständige Stelle. Diese Kammern, bei denen du deine Ausbildungsprüfungen abgelegt hast, sind deine ersten Ansprechpartner, wenn es um die Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium geht.

  • Für Absolventen im Gesundheitswesen: Wenn du einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt hast, erfolgt deine Bewerbung direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Die SBB steht dir als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung und unterstützt dich bei der Vorbereitung deines Antrags.

Es ist wichtig, sich vor der Bewerbung gut zu informieren und bei Fragen oder Unsicherheiten direkt Kontakt mit der jeweiligen Stelle aufzunehmen. Eine korrekte und vollständige Bewerbung erhöht deine Chancen auf ein erfolgreiches Stipendium erheblich. Zögere also nicht, die Expertise und Beratung deiner zuständigen Stelle in Anspruch zu nehmen, um deinen Weg zur Weiterbildung optimal zu gestalten.

Unser Tipp: Suche im Internet nach den Begriffen "Weiterbildungsstipendium" oder "Begabtenförderung" in Verbindung mit deiner zuständigen IHK oder HWK. Einige Kammern verfügen über Online-Formulare für die Bewerbung, wie beispielsweise die IHK Nordwestfalen: https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/ausbildung/bildung-a-z/weiterbildungsstipendium-bewerbung-5243452

Aufstiegs-BAföG vs. Weiterbildungsstipendium

Das Aufstiegs-BAföG und das Weiterbildungsstipendium sind zwei verschiedene Förderprogramme, die jeweils eigene Voraussetzungen und Bedingungen haben. Das Aufstiegs-BAföG bietet einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Dieses Programm zielt darauf ab, die berufliche Aufstiegsfortbildung zu erleichtern.

Im Gegensatz dazu erfordert das Weiterbildungsstipendium eine Bewerbung und ist durch begrenzte jährliche Plätze gekennzeichnet, was bedeutet, dass kein direkter Anspruch auf Förderung besteht, selbst wenn die Kriterien erfüllt sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend für diejenigen, die finanzielle Unterstützung für ihre berufliche Weiterentwicklung suchen.

Bist du eine junge Fachkraft unter 25 Jahren und hast deine Ausbildung bereits in der Tasche? Das Weiterbildungsstipendium ist deine Chance, dich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Mit diesem Stipendium, finanziert vom Bundesbildungsministerium, kannst du bis zu drei Jahre lang an Weiterbildungen teilnehmen.