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Weiterbildungsstipendium für berufliche Bildung und Studium

Mit einem Weiterbildungsstipendium werden Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge gefördert. Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Alternativen für ab 25-jährige.

Bis zu 8.100 Euro winken im Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für bestimmte Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Nach einer besonderen Leistung in der Ausbildung kann das Stipendium bei der verantwortlichen Kammer beantragt werden.

Stipendien sind eine Art der Förderung, die für besonders begabte bzw. leistungsstarke Absolventen/-innen ein Anreiz ist, bestimmte Maßnahmen der höheren Bildung zu ergreifen. Auch in der beruflichen Bildung oder für ein berufsbegleitendes Studium existiert ein Modell dieser Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird, eignet sich für junge berufliche Aufsteiger, welche die Ausbildungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen meistern konnten.

Weiterbildungsstipendium - Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Alternativen

Stipendien sind an eine bestimmte Leistung gebunden - gute Abschlussnoten, eine Mindestpunktzahl oder die Empfehlung können als Qualifikation dienen.

Mit dem Weiterbildungsstipendium können berufliche Bildungsmaßnahmen oder ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden - wenn die Leistung in der Ausbildung entsprechend erbracht wurde.

Laut SBB gibt es drei Möglichkeiten, sich für das Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren.

Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium:

  • Ausbildungs-Abschluss mit Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw.  87 Punkte oder besser

oder

  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen Leistungswettbewerb (beruflich)

oder

  • begründeter Vorschlag von Berufsschule oder Arbeitgeber

Weiterbildungsstipendium - Wer wird gefördert?

Grundlegend sind alle berechtigt, die eine der Voraussetzungen erfüllen und nicht älter als 24 Jahre sind. Im Bezug auf das Alter gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise ein Freiwilligendienst oder die Elternzeit absolviert wurden. Dann kann die Bewerbung bis zu drei Jahre später erfolgreich sein.

Weiterhin stellt der SBB klar, dass es keinen Anspruch auf die Aufnahme gibt.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden alle Bildungsmaßnahmen, die auf berufliche Weiterentwicklung mit einer Vertiefung der Fähigkeiten im gewählten Beruf abzielen. Nicht gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die das Ziel der Änderung des Berufs haben (zweite Ausbildung, Umschulung, etc).

Mit dem Weiterbildungsstipendium förderfähig sind somit alle Weiterbildungen zum erlernen neuer Techniken, Fertigkeiten und Seminare, die der Vorbereitung einer Prüfung zum Fachwirt (z-B. Wirtschaftsfachwirt), Meister und Industriemeister oder auch Betriebswirt und Betriebswirtin dienen

 IHK Weiterbildungsstipendium und IHK-Aufstiegsfortbildungen

Weiterbildungsstipendien eignen sich, um Fortbildungen für den beruflichen Aufstieg zu fördern. Dabei werden Seminare gefördert, welche auf eine Prüfung auf Niveau 6 und Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens vorbereiten.

 Ansprechpartner und Antrag auf Weiterbildungsstipendium

Der offizielle Ansprechpartner für das Weiterbildungsstipendium ist die Kammer, die für Ihre Ausbildung und die Prüfung verantwortlich war.

Der Antrag bzw. die Anmeldung zum Weiterbildungsstipendium sollte früh erfolgen: Eine Bildungsmaßnahme, die nach der Aufnahme in das Förderungsprogramm beginnt, kann nur unter bestimmten Umständen gefördert werden. So beispielsweise, wenn die Bildungsmaßnahmen auch sechs Monate nach einer Aufnahme in das Programm noch aktiv sind. Eine nachträgliche Förderung von Bildungsmaßnahmen ist dadurch ausgeschlossen.

Der Antrag auf Aufnahme (PDF) des SBB ist ausgefüllt an die entsprechende Stelle (z. B. Industrie und Handelskammer oder Handwerkskammer, etc.) zu richten.

Wie erfolgt die Förderung?

Bei erfolgreicher Aufnahme in das Programm erfolgt die Förderung mit einem Betrag von 8.100,00 Euro. Zusätzlich sind weitere Förderungen möglich. So besteht die Chance der Teilförderung beim Kauf von IT für die Wahrnehmung der Kurse (z. B. eines Notebooks für Teilnahme an live-online Weiterbildung) durch den IT-Bonus oder die Bezuschussung von Kosten, die für das Anfertigen von Meisterstücken entstehen.

Beachten Sie bei der Kalkulation der Förderung auch Kosten für die Prüfung, Prüfungsmittel und die Verpflichtung, 10 Prozent der Kosten im Eigenanteil zu übernehmen. Mit der Möglichkeit der monatlichen Finanzierung der berufsbegleitenden Fortbildungsseminare ist dieser Eigenanteil kein zu großer finanzieller Einschnitt.

Alternative zum Weiterbildungsstipendium über 25 Jahre

Das Weiterbildungsstipendium wird nur bis zum Alter von 24 Jahren ermöglicht - unter bestimmten Gründen ist auch eine Zusage bis in das 27 Lebensjahr möglich. Doch auch ältere Aufsteiger profitieren von anderen Förderungsmodellen.

Eine mögliche Förderung bzw. Zuschüsse gibt es mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, wenn die Bildungsmaßnahme beispielsweise dazu dient, eine Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder aus einer Arbeitslosigkeit wieder die Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) ist eine beliebte Förderung. Dabei werden die Kosten für die Bildungsmaßnahme oder Unterbringungskosten gefördert.

 Weiterführende Links Weiterbildungsstipendium und Alternativen

  1. Weiterbildungsstipendium 
  2. Flyer WS 2020 des SBB
  3. Weiterbildungsstipendium Bundesministerium für Bildung und Forschung (PDF)
  4. Informationen zum “Neuen Aufstiegs-BAföG
  5. Bildungsgutschein Agentur für Arbeit 

Weiterbildungsstipendium für Aufstieg nutzen

Ein großer Vorteil des Stipendiums ist, dass dieses im Vergleich zu anderen Fördermitteln nicht komplett oder anteilig zurückgezahlt werden muss. Bei Fragen zur Förderung in individuellen Situationen oder Fragen zur aktuellen Dauer der Bekanntgabe über das Gelingen der Aufnahme für das Stipendium wenden Sie sich an Ihre verantwortliche Kammer.