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IHK-Prüfung: Recht und Steuern

Die IHK-Prüfung im Bereich „Recht und Steuern“ ist ein zentraler Bestandteil der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die wiederum Teil der Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt, Geprüften Industriefachwirt und Geprüften Technischen Fachwirt ist.

In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen zur Struktur, den Inhalten und der Vorbereitung auf diese Prüfung.

Struktur der Prüfung Recht und Steuern

Der Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ ist in zwei Hauptbereiche unterteilt:

  1. Rechtliche Zusammenhänge: 60 Punkte
  2. Steuerrechtliche Bestimmungen: 40 Punkte

Insgesamt können in diesem Prüfungsteil maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Prüfung dauert 75 Minuten (Mindestdauer 60 Minuten) und findet in der Regel am Mittag des ersten Prüfungstags statt.

Inhalte der Prüfung

Gemäß der Prüfungsordnung sollen im Bereich „Recht und Steuern“ folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:

  1. Rechtliche Zusammenhänge
    • Allgemeine Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):
      • Rechtssubjekte wie natürliche und juristische Personen sowie Sachen
      • Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit
    • Schuldrechtliche Bestimmungen:
      • Schuldverhältnisse und der Grundsatz „Treu und Glaube“
      • Wichtige Vertragsarten: Kauf-, Miet-, Pacht-, Darlehens-, Dienst- und Werkverträge
      • Leistungsstörungen, z. B. Unmöglichkeit, Schadenersatz und Widerrufsrecht
    • Sachenrechtliche Aspekte:
      • Eigentum und Besitz
      • Finanzierungssicherheiten
      • Grundlagen des Insolvenzrechts
    • Handelsrechtliche Bestimmungen:
      • Begriff des Kaufmanns
      • Handelsregister
      • Regelungen für Vermittlergewerbe
  2. Arbeitsrechtliche Grundlagen
    • Arbeitsvertragsrecht:
      • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
      • Regelungen zu Kündigung, Abmahnung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Betriebsverfassungsgesetz:
      • Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
    • Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen:
      • Arbeitsschutzrecht, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz
      • Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsschutz
  3. Wettbewerbs- und Gewerberecht
    • Grundlagen des Wettbewerbsrechts
    • Gewerberechtliche Regelungen und die Gewerbeordnung
  4. Steuerrechtliche Bestimmungen
    • Grundbegriffe des Steuerrechts
      • Unternehmensbezogene Steuern: Einkommens-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Grund- und Grunderwerbsteuer
      • Kapitalertragsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer
      • Relevante Aspekte der Abgabenordnung

Klausurstatistik der Jahre 2020 bis 2024

Ein detaillierter Blick auf die Klausurstatistik der letzten Jahre zeigt die geprüften Themen und die jeweilige Punktevergabe in den Frühjahrs- und Herbstprüfungen:

PrüfungsgangAufgabe 1 (Pkt.)Aufgabe 2 (Pkt.)Aufgabe 3 (Pkt.)Aufgabe 4 (Pkt.)Aufgabe 5 (Pkt.)Aufgabe 6 (Pkt.)
H 2024BGB Geschäftsfähigkeit (13)Online-Handel/Widerruf (24)HGB Hilfspersonen, Firmierung (15)UWG unlauteres Handeln (12)UStG Steuerbarkeit, Steuerpflicht, VSt-Abzug (18)ESt: Bilanz & EÜR, Betriebsausgaben (18)
F 2024Verzug und Verzugszinsen (20)Besitz und gutgläubiger Erwerb (11)Betriebsrat, Kündigungsschutz (22)GWB Marktmacht, Kartellamt (12)AO: Einspruch, Frist (22)GrESt und BMG (13)
H 2023AGB, Vorrang individueller Vereinbarungen (20)Pfandrecht, Bürgschaft (16)Prokura ohne Handelsregistereintrag (21)UWG Telefonwerbung (8)AO: Merkmale der Verwaltungsakte (20)USt: Ortbestimmung, Befreiung, Rechnungen (15)
F 2023Unmöglichkeit der Leistung, Gattungsschuld (18)Kein gutgläubiger Erwerb, Besitz und Eigentum (16)Betriebsrat, Rechte und Freistellung (14)UWG, Irreführung (9)KSt: Gegenstand, Ertragssteuerbarkeit (17)USt: Lieferung und Leistung (18)
H 2022BGB KV zustande gekommen, Handlungsvolumen (16)BGB Mangeldefinition, Verjährung (15)BGB Kreditsicherung, Hypothek (14)HGB Kaufmannsarten (20)USt: Gegenstand, indirekt (20)GewSt, Abziehbarkeit (15)
F 2022Vertrag Angebot und Anfechtung (20)BGB Rücktritt vom Vertrag (15)Lohnfortzahlung, wiederholte Krankheit (16)UWG unlauteres Verhalten, Zuständigkeit (14)GewSt Schema und Einspruch (15)Steuern, Gebühren, Beispiele (15)
H 2021Vertragsarten, Leistungsstörungen (17)KV Sachmangel, Verjährung (17)Eigentum, Grundstücke (18)AR Nachtarbeit, Mutterschutz (14)KG Steuerarten (15)USt: Rechnungen (20)
F 2021Schuldverhältnisse, Besitz (15)KV Verjährung (17)Befristete Arbeitsverträge (17)Insolvenzrecht, Herausgabe (16)Gewerbesteuerberechnung (16)Körperschaftssteuer, abzugsfähige Betriebsausgaben (17)
H 2020BGB Mangel, Anfechtung (15)Vor- und nachrangige Rechte (20)HGB Prokura (17)Vertrag Urlaub, Klauseln (13)USt Ablauf steuerbar/frei (19)Grunderwerbssteuer (17)
F 2020Kaufvertrag Mangel (20)BGB WE Formen (18)HGB Handelsvertreter Kaufmann (16)Insolvenzrecht (11)AO Fristberechnung (18)KSt Merkmale steuerpflichtig (17)

Diese Statistik bietet einen klaren Überblick über die Schwerpunkte der vergangenen Jahre und zeigt, wie vielfältig die geprüften Themen sind. Eine breite Vorbereitung auf alle relevanten Themenbereiche ist daher essenziell.

Wiederholung der Prüfung

Gemäß § 10 der Prüfungsordnung kannst du jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, zweimal wiederholen. Einzelne Prüfungsteile können bereits vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. Wichtig:

  • Du wirst von Prüfungsleistungen befreit, wenn du in einem Teilbereich bereits mindestens ausreichende Leistungen erbracht hast. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der nicht bestandenen Prüfung erfolgen.
  • Bereits bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden, wobei das Ergebnis der letzten Prüfung zählt.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Falls in einem Qualifikationsbereich eine mangelhafte Leistung erbracht wurde, besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Voraussetzung ist, dass in keinem Bereich eine ungenügende Leistung vorliegt. Die Ergänzungsprüfung:

  • Ist anwendungsbezogen und dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
  • Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung wird dabei zweifach gewichtet, während die mündliche Leistung einfach gewichtet wird.
  • Die Themen der Ergänzungsprüfung werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgelegt.

Häufig gestellte Fragen zur Prüfung „Recht und Steuern“

Wie schwer ist die Prüfung? 

Die Prüfung „Recht und Steuern“ ist anspruchsvoll, aber mit der richtigen Vorbereitung gut machbar. Wichtig ist, dass du dich mit den Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB) und steuerrechtlichen Bestimmungen vertraut machst. Regelmäßiges Üben von Prüfungsaufgaben und das Verständnis der Klausurstatistik der letzten Jahre helfen dir, dich gezielt vorzubereiten.

Was mache ich, wenn ich durchgefallen bin? 

Wenn du in einem Qualifikationsbereich durchgefallen bist, kannst du in der Regel eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen, sofern keine ungenügende Leistung vorliegt. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du den entsprechenden Prüfungsteil wiederholen. Sprich in jedem Fall mit deiner IHK, um die nächsten Schritte zu klären.

Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen? 

Du kannst die Prüfung zweimal wiederholen. Zwischen den Prüfungen solltest du genügend Zeit für eine gezielte Vorbereitung einplanen.

Wie läuft eine Ergänzungsprüfung ab? 

Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten und ist anwendungsbezogen. Die schriftliche Leistung wird dabei doppelt, die mündliche einfach gewichtet. Bereite dich darauf vor, dein Wissen anhand praxisnaher Beispiele zu präsentieren.

Wie kann ich die Prüfung bestehen? 

Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, solltest du alle prüfungsrelevanten Themen systematisch bearbeiten. Nutze Gesetzestexte, Lernmaterialien und alte Prüfungsaufgaben, um dein Wissen zu vertiefen. Plane ausreichend Zeit für die Vorbereitung ein und übe regelmäßig.

Was muss ich wissen? 

Die wichtigsten Themenbereiche sind: Rechtssubjekte, Vertragsarten, Steuerrecht, Leistungsstörungen, Arbeitsrechtliche Grundlagen und Wettbewerbsrecht. Die Klausurstatistik gibt dir einen Überblick darüber, welche Themen in den letzten Jahren besonders häufig geprüft wurden.

Tipps zur Vorbereitung

1. Verstehen der rechtlichen Grundlagen

  • Nutze Gesetzessammlungen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), relevante Arbeitsgesetze sowie Steuergesetze.
  • Vertraue auf gesetzliche Durchführungsverordnungen, um die Regelungen umfassend zu verstehen.

2. Fokus auf Steuerrecht

  • Mache dich mit den wichtigsten steuerrechtlichen Begriffen und Regelungen vertraut, etwa der Einkommens- und Umsatzsteuer.
  • Verwende praxisnahe Beispiele, um dein Verständnis zu festigen.

3. Optimales Zeitmanagement in der Prüfung

  • Plane ausreichend Zeit für jeden Aufgabenteil ein und starte mit den Aufgaben, bei denen du dich sicher fühlst.
  • Achte darauf, dass du die Aufgaben nachvollziehbar und strukturiert löst. Nutze das Konzeptpapier für Notizen und Verweise.

Zulässige Hilfsmittel

In der Prüfung „Recht und Steuern“ sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

  • Gesetzestexte, insbesondere:
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Handelsgesetzbuch (HGB)
    • Arbeitsgesetze
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
    • Steuergesetze
  • Gesetzessammlungen, in denen diese Texte enthalten sind.

Wichtige Hinweise für Prüfungsteilnehmer

  • Maximale Punktzahl: Pro Aufgabenteil können 100 Punkte erreicht werden.
  • Lösungsstruktur: Jede Aufgabe sollte auf einer neuen Lösungsseite beginnen. Falls der Platz nicht ausreicht, kann Konzeptpapier genutzt werden.
  • Korrektheit: Achte auf die exakte Anzahl geforderter Antworten. Überzählige Antworten werden gestrichen.
  • Rückgabe von Materialien: Alle Unterlagen müssen am Ende der Prüfung abgegeben werden.

Prüfungsablauf am Tag der Teilprüfung

Die Prüfung „Recht und Steuern“ findet typischerweise am ersten Prüfungstag um 12:15 Uhr statt. Die vorherigen Module sind „Volks- und Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen“. Nach der Mittagspause startet der Bereich „Recht und Steuern“, gefolgt von „Unternehmensführung“.