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Kündigungsfristen in der Probezeit

Die Kündigungsfrist dient der Orientierungsphase. So beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit nur zwei Wochen. Welche Details sind wichtig? Die verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit soll die Suche nach passendem Personal oder nach einem passenden Unternehmen vereinfachen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben darum das Recht, während der Probezeit das Arbeitsverhältnis ohne Hürden zu beenden. Zwei Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit mögen relativ kurz erscheinen, doch sind diese im Angesicht der Orientierungsphase durchaus angemessen: Arbeitgeber haben in der Probezeit, die maximal 6 Monate dauert, die Chance, die "Neuen" kennenzulernen.

Auch Arbeitnehmer haben in diesen sechs Monaten die Möglichkeit, sich gegen die Neuanstellung zu entscheiden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn ein besseres Angebot aus der Bewerbungsphase ergibt, nachdem bereits ein Arbeitsvertrag zustande kam. Die Kündigungsfristen während der Probezeit sind gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es einige Faktoren und Sonderregelungen die zu beachten sind.

Welche Kündigungsfristen in der Probezeit sind möglich?

Kündigungsfrist in der Probezeit - Details und Ausnahmen

Das Arbeitsverhältnis soll beendet werden? Die Kündigung in der Probezeit ist auch seitens des Gesetzgebers vereinfacht. Dabei ist die Dauer der Probezeit laut Arbeitsvertrag zu beachten. Das Arbeitsverhältnis kann an jeden Tag dieser Frist gekündigt werden - auch am letzten Tag der Probezeit gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Eine weitere Besonderheit bei der Kündigung während der Probezeit ist die Angabe von Gründen. Für eine ordentliche Kündigung muss seitens des Arbeitgebers in der Regel ein Grund angegeben werden. Arbeitnehmer müssen für die ordentliche Kündigung nie einen Grund angeben.

Die ordentliche Kündigung in der Probezeit bedarf auch seitens des Arbeitgebers keiner Begründung und ist lediglich mit der Erklärung der Kündigung auf einem Briefkopf, dem Namen des Angestellten, einem Datum sowie Namen und Unterschrift des Vorgesetzten gültig. Die elektronische Form ist ungültig.

Gesetzliche Kündigungsfristen in der Probezeit

Die gesetzliche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt laut BGB zwei Wochen. Im Vergleich zur normalen Kündigungsfrist, beginnt der Ablauf der zwei Wochen ab dem Tag, am dem die Kündigung beim Empfänger eingeht.

Kündigungsfrist Probezeit Ausnahmen

Abweichende Kündigungsfristen während der Probezeit sind in Ausnahmesituationen denkbar. Wann entfällt die Kündigungsfrist während der Probezeit? Und welche Ausnahmeregelungen zur Probezeit, zur Kündigungsfrist und Kündigung in der Probezeit gibt es? 

  • fristlose Kündigung während Probezeit

Eine fristlose Kündigung ist während der Probezeit dann möglich, wenn entsprechende Gründe vorliegen, welche diese Begründen. Die Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist in der Probezeit sind dieselben, wie bei einem Arbeitsverhältnis nach der Probezeit.

Zu den Gründen für eine fristlose Kündigung in der Probezeit gehören:

  1. Beleidigungen oder Drohungen,
  2. gewaltsame Übergriffe,
  3. geschäftsschädigendes Verhalten,
  4. üble Nachrede,
  5. Mobbing,
  6. sexuelle Belästigung,
  7. Betrug, Diebstahl oder der Verstoß gegen Richtlinien des Arbeitsvertrags (z. B. Arbeitsverweigerung)
  •  Krankheit und Kündigung innerhalb Probezeit

Laut Frankfurter Rundschau kann eine Kündigung, die in der Probezeit während der Krankheit ausgesprochen wird, gültig sein. Voraussetzung ist, dass andere Gründe dafür vorliegen. So schütze eine Krankheit nicht vor Kündigung innerhalb der Probezeit, wenn der Grund dafür nicht die Krankheit selbst sei. Eine krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit könne gerichtlich angefochten werden und eventuell ungültig sein, wie aus einem Urteil berichtet wird.

  • Kündigung Azubi Probezeit

Die Kündigung von Auszubildenden oder durch Auszubildende während der Probezeit ist ebenso möglich. Gesonderte Regelungen zur Dauer der Probezeit während der Ausbildung sind nach § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beachten. So beträgt diese während der Ausbildung nur vier Monate.

Die Kündigung während der Probezeit in der Ausbildung erfolgt ohne eine Kündigungsfrist. Wichtig ist das Datum des Erhalts der Kündigung und auch, dass der Betriebsrat informiert wird. Weitere Regelungen zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses finden Sie bei der IHK Niederbayern.

  • Kündigung innerhalb Probezeit bei Behinderung

Für die Kündigung von Behinderten oder Schwerbehinderten gilt während der Probezeit kein gesonderter Kündigungsschutz. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn dieser gesondert vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart wurde.

  • Schwangerschaft und Kündigung in der Probezeit

Das Kündigungsverbot nach § 17 des Mutterschutzgesetzes gilt auch während der Probezeit. Schwangere genießen, so wie Frauen nach der Geburt, einen besonderen Kündigungsschutz.

Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Kündigung Probezeit

Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist während der Probezeit und der noch nicht erfolgten Integration der neuen Arbeitnehmer im Unternehmen sind Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge zum Ersatz der Kündigung oder Verhandlung der Bedingungen einer Kündigung selten praktikabel.

Kündigung Probezeit und Arbeitszeugnis

Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann bereits nach einigen Wochen verlangt werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis bestätigt die Dauer der Beschäftigung. Ob allerdings von einem qualifizierten Arbeitszeugnis ein Mehrwert zu erwarten ist, wenn sich ein Arbeitgeber während der Probezeit gegen einen Arbeitnehmer entscheidet, und ob diese Arbeitszeugnis dann überhaupt sinnvolle Bewertungen enthält, bleibt eine Frage der individuellen Fälle.

Probezeit und Kündigungsfrist nach Wiedereinstellung

Sollte ein Arbeitnehmer nach einer ordentlichen Kündigung erneut eingestellt werden, beginnt das Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. In dieser Probezeit gilt dann wieder die verkürzte Kündigungsfrist.

Kaum Kündigungsschutz während der Probezeit

Die Kündigung während der Probezeit soll möglichst einfach erfolgen, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Fähigkeiten und Chancen in einem gegenseitigen Kennenlernen abzustecken. Ob der Grund die Kollegen, die Arbeitsweise, die Person oder plötzliche und unerwartete Änderungen im Unternehmen sind: Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedarf nicht der Nennung von Gründen.

Sollten allerdings unternehmensbedingte Gründe für eine Kündigung während der Probezeit vorliegen, ist es den Arbeitnehmern gegenüber fair, diese in einem Arbeitszeugnis festzuhalten. Die Anforderungen an die Kündigung während der Probezeit ist somit nur, dass diese schriftlich erfolgt und innerhalb der Probezeit zugestellt wird. Mögliche Lösungen sind also, die Kündigung persönlich zuzustellen oder einen Kurier damit zu beauftragen. Dies ist auch am letzten Tag der Probezeit möglich.

Der Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz während der Probezeit ist im Prinzip außer Kraft gesetzt. Eine zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit soll dabei genug Zeit für die nötigen Umstellungen und Anpassungen geben. Praktikabel kann es sein, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Probezeit für die Kündigungsfrist von zwei Wochen freizustellen. Ob es sich allerdings lohnt, bei einer Kündigung in der Probezeit auf Wiedereinstellung zu klagen, ist fraglich.