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Studieren ohne Abitur - aber mit Ausbildung und Aufstiegsfortbildung

Deutschland verzeichnet einen Anstieg junger Menschen ohne Abitur oder einen äquivalenten Abschluss. Im Jahr 2022 betrug gemäß einer OECD-Studie der Anteil der 25- bis 34-Jährigen ohne Abschluss im Sekundarbereich II 16 Prozent. Dies stellt eine Erhöhung um drei Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2015 dar.

Viele Menschen glauben, dass nur das Abitur den Weg zur Hochschule öffnet. Doch in Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch ohne Abitur zu studieren. Die Hochschulzugangsberechtigung kann sowohl durch schulische Abschlüsse als auch durch berufliche Qualifikationen erlangt werden.

Schulisch gibt es unterschiedliche Formen: das Abitur, die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife.

Doch auch ohne diese schulischen Abschlüsse gibt es Chancen für den Hochschulzugang. Abhängig von der beruflichen Qualifikation gibt es unterschiedliche Wege, um an einer Hochschule zu studieren. Dabei lassen sich drei Hauptkategorien unterscheiden:

  • Personen, die eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben (z.B. Meister, staatlich geprüfte Techniker oder Fachwirte), können einen Studiengang belegen, unabhängig vom spezifischen Bereich ihrer Fortbildung.
  • Diejenigen, die eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren absolviert und danach mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben, können sich für Studiengänge einschreiben, die ihrem Berufsfeld entsprechen.
  • Für Personen, deren Ausbildung und Berufstätigkeit nicht direkt mit dem angestrebten Studiengang korrelieren, besteht die Möglichkeit, eine spezielle Prüfung zu absolvieren. Alternativ können sie in Studiengängen, die keine Zulassungsbeschränkungen haben, ein Probestudium beginnen.

Ein Abitur ist nicht zwingend erforderlich, um beruflichen Erfolg zu erzielen. Zahlreiche Berufe ermöglichen mit fundierter Ausbildung und praktischer Erfahrung beachtliche Karrierechancen. Sollte man sich später für ein Studium entscheiden, können diese Fortbildungen und beruflichen Qualifikationen von Vorteil sein. Es gibt vielfältige Wege zum Erfolg, und es ist ratsam, den zu wählen, der am besten zu den eigenen Zielen und Fähigkeiten passt.

In diesem Artikel haben wir uns genau angeschaut, wie das geht und wie man mit verschiedenen Qualifikationen die Chance bekommt, an einer Hochschule zu lernen.

Beispiele für Karrierewege mit Ausbildung, Aufstiegsfortbildung und Studium

1. Kaufmännische Karriere:

  • Start: Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement - In dieser Ausbildung erwirbt man Kenntnisse in organisatorischen und kaufmännischen Tätigkeiten, die in Unternehmen benötigt werden.
  • Fortbildung: Wirtschaftsfachwirt - Hier vertieft man seine kaufmännischen Kenntnisse und bereitet sich auf Führungsaufgaben vor. Man lernt, wie man wirtschaftliche Prozesse analysiert, plant und steuert.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Abschluss als Wirtschaftsfachwirt hat man die Möglichkeit, ein Studium in Betriebswirtschaftslehre aufzunehmen. Dies bietet die Chance, in Managementpositionen in Unternehmen oder in der Beratung tätig zu werden.

2. E-Commerce Karriere:

  • Start: Ausbildung zum Kaufmann für E-Commerce - Hier steht der Online-Handel im Mittelpunkt. Man lernt, wie man Produkte online verkauft und digitales Marketing betreibt.
  • Fortbildung: Handelsfachwirt - Diese Fortbildung spezialisiert sich auf Handelsthemen, inklusive E-Commerce. Man erwirbt Kenntnisse in Vertrieb, Marketing und Management im Handelsbereich.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Handelsfachwirt-Abschluss kann man beispielsweise ein Studium im Bereich E-Commerce oder Marketing beginnen, um Expertise in digitalen Geschäftsmodellen oder Marketingstrategien zu vertiefen.

3. Technische Karriere:

  • Start: Ausbildung zum Elektroniker - Hier beschäftigt man sich mit elektronischen Bauteilen, Systemen und lernt, wie man sie installiert und wartet.
  • Fortbildung: Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik - In dieser Fortbildung erwirbt man Führungskompetenzen und spezielle technische Kenntnisse, um Teams zu leiten und Projekte zu managen.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Meisterbrief kann man ein Studium in Elektrotechnik beginnen. Dies ermöglicht eine Karriere in der Entwicklung, Planung oder im Management von technischen Projekten und Produkten.

4. Karriere im Handwerk und Design:

  • Start: Ausbildung zum Tischler - In dieser Ausbildung lernt man, wie man mit Holz arbeitet, Möbel und andere Produkte herstellt und kundenorientierte Lösungen entwickelt.
  • Fortbildung: Techniker/in - Holztechnik - Hier erwirbt und vertieft man seine Kenntnisse in der Holzbearbeitung und Technik, um komplexere und technisch anspruchsvollere Projekte im Holzbereich umzusetzen.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Abschluss als Techniker - Holzbearbeitung kann man ein Studium in Innenarchitektur oder Design aufnehmen. Dies ermöglicht eine Karriere in der Planung und Gestaltung von Innenräumen oder im Produktdesign.

5. Karriere in der Gastronomie:

  • Start: Ausbildung zum Koch/Köchin - Hier lernt man, wie man Speisen zubereitet, Menüs plant und die Küchenorganisation handhabt.
  • Fortbildung: Küchenmeister - Diese Fortbildung vermittelt Führungskompetenzen und vertiefte Kochkenntnisse, um eine Küche oder ein Restaurant zu leiten.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Meisterbrief als Küchenmeister kann man ein Studium im Gastronomiemanagement oder in der Ernährungswissenschaft aufnehmen. Dies bietet Chancen in der Leitung von gastronomischen Betrieben oder in der Lebensmittelindustrie.

6. Logistik Karriere:

  • Start: Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik - Hier erwirbt man Kenntnisse in der Organisation von Lagerabläufen, im Umgang mit Waren und in der Logistik.
  • Fortbildung: Logistikmeister - In dieser Fortbildung lernt man, wie man komplexe Logistikprozesse managt und optimiert.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Abschluss als Logistikmeister kann man ein Studium im Logistikmanagement beginnen. Dies ermöglicht eine Karriere in der Planung, Steuerung und Optimierung von Lieferketten in Unternehmen oder bei Logistikdienstleistern.

7. Tourismus Karriere:

  • Start: Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann - Hier steht die Planung und der Verkauf von Reisen im Mittelpunkt.
  • Fortbildung: Tourismusfachwirt - Diese Fortbildung vertieft Kenntnisse im Tourismussektor und bereitet auf Managementaufgaben in Reiseunternehmen vor.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Abschluss als Tourismusfachwirt kann man ein Studium im Tourismusmanagement aufnehmen. Dies bietet Karrierechancen in Reiseunternehmen, bei Veranstaltern oder in touristischen Einrichtungen.

8. Karriere mit Umwelt und Natur:

  • Start: Ausbildung zum Gärtner - Hier beschäftigt man sich mit Pflanzen, ihrer Pflege und der Gestaltung von Grünanlagen.
  • Fortbildung: Meister im Gartenbau - Diese Fortbildung vermittelt Führungskompetenzen und spezielle Kenntnisse im Gartenbau.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Meisterbrief im Gartenbau kann man ein Studium in Landschaftsarchitektur oder Umweltwissenschaften aufnehmen. Dies ermöglicht eine Karriere in der Planung und Gestaltung von Grünflächen oder im Umweltschutz.

9. Karriere mit IT und Digitalisierung:

  • Start: Ausbildung zum Fachinformatiker - Hier lernt man, wie man mit IT-Systemen arbeitet, Software entwickelt und Netzwerke einrichtet.
  • Fortbildung: IT-System-Manager - In dieser Fortbildung erwirbt man Managementkompetenzen für IT-Projekte und -Systeme.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Abschluss als IT-System-Manager kann man ein Studium in Informatik oder Wirtschaftsinformatik aufnehmen. Dies bietet Karrierechancen in der Softwareentwicklung, im IT-Management oder in der IT-Beratung.

10. Karriere in Medizin und Gesundheit:

  • Start: Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten - Hier unterstützt man Ärzte, organisiert Praxisabläufe und kümmert sich um Patienten.
  • Fortbildung: Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen - Diese Fortbildung vermittelt vertiefte Kenntnisse in der Organisation, Verwaltung und im Management von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
  • Hochschulzulassung: Mit dem Abschluss als Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen kann man ein Studium im Gesundheitsmanagement oder Gesundheitsökonomie aufnehmen. Dies ermöglicht eine Karriere in höheren Managementpositionen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder bei Krankenkassen.

Wer legt die Regeln für eine Hochschulzulassung fest?

In Deutschland kann man auch ohne ein Abitur studieren. Das Ziel ist, dass Menschen mit Berufserfahrung und -ausbildung auch die Chance haben, an einer Hochschule zu lernen. Denn ihre beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen sind auch im Studium wertvoll.

Die wichtigsten Regelungen und Rechtsgrundlagen hierzu sind:

  1. Kultusministerkonferenz (KMK): Die KMK hat in ihrem Beschluss vom 06.03.2009 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zum Studium zugelassen werden können.
  2. Landeshochschulgesetze: Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, haben die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen in ihren Landeshochschulgesetzen verankert. Diese Regelungen können von Land zu Land variieren, basieren jedoch oft auf den Empfehlungen der KMK.

Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO): Diese Gesetze regeln die Fortbildungsprüfungen in der beruflichen Bildung. Personen, die bestimmte Fortbildungen nach diesen Gesetzen absolviert haben (z.B. Meister, Techniker oder Fachwirte), erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung.

Was ist die Kultusministerkonferenz?

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist ein zentraler Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der 16 Bundesländer Deutschlands.

Ein zentraler Aspekt der Arbeit der KMK ist die Sicherung der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen. Dies ist eine Voraussetzung für deren gegenseitige Anerkennung und ermöglicht eine umfassende Bildungsmobilität in Deutschland.

Die Koordination erfolgt durch Beschlüsse, Empfehlungen und Vereinbarungen, die einen verbindlichen Rahmen vorgeben. Die Kultusminister der Länder verstehen ihre Konferenz als Instrument der Selbstkoordinierung. Bei Maßnahmen, deren Wirkung über die Landesgrenzen hinausgeht, stimmen sie sich ab, um Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit zu schaffen bzw. zu wahren.

Was hat die Kultusministerkonferenz beschlossen?

Laut dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben kannst, wenn du eine berufliche Aufstiegsfortbildung abgeschlossen hast. Hier sind die beiden wichtigsten Beispiele:

  1. Wenn du ein Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO) bist.
  2. Wenn du einen Fortbildungsabschluss hast, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, und die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Was steht in den Landeshochschulgesetzen?

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 legt fest, dass beruflich Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. Dieser Beschluss wurde in den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer umgesetzt. Es ist zu beachten, dass es je nach Bundesland zusätzliche Regelungen oder spezifische Ausnahmen geben kann. Daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes oder direkt bei den Hochschulen über die genauen Zugangsvoraussetzungen zu informieren.

Hier ist eine Liste der Landeshochschulgesetze (LHG) bzw. der dazugehörigen Verordnungen aller Bundesländer in Deutschland:

  1. Baden-Württemberg: Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)
  2. Bayern: Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern (Qualifikationsverordnung – QualV)
  3. Berlin: Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
  4. Brandenburg: Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
  5. Bremen: Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)
  6. Hamburg: Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
  7. Hessen: Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
  8. Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)
  9. Niedersachsen: Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
  10. Nordrhein-Westfalen: Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung- BBHZVO)
  11. Rheinland-Pfalz: Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (HochSchG)
  12. Saarland: Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
  13. Sachsen: Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG
  14. Sachsen-Anhalt: Hochschulqualifikationsverordnung (HSQ-VO)
  15. Schleswig-Holstein: Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein (HSG)
  16. Thüringen: Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)

Bitte beachte, dass die Gesetze und Verordnungen regelmäßig überarbeitet und angepasst werden können.