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Beschäftigungsverbot: Wer zahlt das Gehalt?

Während des Beschäftigungsverbotes erhält die werdende oder stillende Mutter das volle Gehalt. Was steckt konkret hinter dem Beschäftigungsverbot? Wie verhält es sich zum Mutterschutz und was bedeutet das finanziell für Arbeitgeber?

Das Beschäftigungsverbot gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Prinzipiell soll es vor gefährdenden Beschäftigungen bewahren. Das Gehalt der Arbeitnehmer/-innen wird dadurch nicht gefährdet.

Arbeit mit Chemikalien können die werdende Mutter und das Baby vor der Geburt gesundheitlich beeinträchtigen. Schwere physische Arbeit, die Arbeit mit gefährlichen Materialien oder andere Tätigkeiten sind darüber hinaus vielleicht sogar während der Stillzeit schädlich.

Ein Beschäftigungsverbot kann dann ausgesprochen werden, wenn der Charakter der Arbeit die Gesundheit der Arbeitnehmer/-innen oder deren Ungeborene bzw. Babys gefährdet. Betroffen sind zuallererst Schwangere, aber auch Jugendliche und das Recht auf Anstellung durch Personen, die unter bestimmten Umständen straffällig geworden sind.

Für ein Beschäftigungsverbot von Schwangeren bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung. Welche konkreten Arten von Beschäftigungsverboten gibt es? Bedeutet ein Beschäftigungsverbot immer, dass die Schwangere oder stillende Mutter dem Arbeitsplatz fernbleibt? Wie verhält es sich mit dem Gehalt und den Kosten, die für Arbeitgeber entstehen?

Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Gehalt

Das Beschäftigungsverbot bietet eine Definition dazu, welche Personen unter bestimmten Umständen eine Tätigkeit nicht ausführen dürfen. Betroffen sind Personen, die im Arbeitsrecht unter einem besonderen Schutz stehen – also Schwangere, Mütter und Jugendliche.

Bei einem Beschäftigungsverbot wird dabei nicht die Arbeit an sich untersagt, sondern es bestehen Einschränkungen im Bezug auf bestimmte Tätigkeiten, die Arbeitszeit und die Dauer der Beschäftigung.

Beschäftigungsverbot Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)

Für Kinder und Jugendliche bestehen Beschränkungen, die als Beschäftigungsverbot eingeordnet sind. So gelten beispielsweise eingeschränkte Arbeitszeiten für Minderjährigen, das Verbot von Akkordarbeit, der Arbeit unter Tage oder gefährliche Arbeiten nach Jugendschutzgesetz als gefährdend.

Eine Besonderheit gilt des Beschäftigungsverbotes für Kinder und Jugendliche ist eine Einschränkung der Beschäftigung von Jugendlichen, wenn die Arbeitgeber nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden. Das Verbot gilt dann über eine Dauer von 5 Jahren. Auch aufgrund anderer Delikte darf ein Beschäftigungsverbot oder ein Verbot der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen werden – hier besteht allerdings in einigen Fällen ein Berufsverbot.

Dienstleistungsverbot

Eine andere Bezeichnung für das Beschäftigungsverbot ist das Dienstleistungsverbot. Die Bezeichnung gilt für einige Berufe des öffentlichen Dienstes, Beamte, Richter und andere.

Berufsverbot

Das Berufsverbot unterscheidet sich grundlegend von dem Beschäftigungsverbot. Während sich das Beschäftigungsverbot gegen die Ausübung der Art einer Tätigkeit richtet, bezieht sich das Berufsverbot auf die gerichtliche (staatliche) Anordnung, einen konkreten Beruf nicht weiter ausüben zu können. Dies betrifft beispielsweise ein Berufsverbot von Ärzten, Richtern oder Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten nach bestimmten Fehlleistungen oder Straftaten.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Laut Mutterschutzgesetz ist ein Beschäftigungsverbot dann erforderlich, wenn eine werdende Mutter, stillende Mutter oder ein (ungeborenes) Baby aufgrund der Tätigkeit gesundheitliche Schäden davontragen könnten.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Mutter während der Schwangerschaft besonders schwere Tätigkeiten (Heben schwerer Lasten, langes Stehen, Nachtarbeit, o. Ä.) ausüben soll oder die Tätigkeit in der Chemieindustrie die Arbeit mit Chemikalien umfasst, welche die Muttermilch belasten könnten.

Eine (werdende) Mutter kann ein Beschäftigungsverbot erwirken, indem zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Arbeitgeber oder andere Verantwortliche sind dazu verpflichtet, die Maßnahmen des Mutterschutzes nach (Mutterschutzgesetz – MuSchG) § 13 zu gewähren.

Alternativ bewirkt die Mutter ein Beschäftigungsverbot durch die Bescheinigung eines Arztes. Auch sogenannte Teilbeschäftigungsverbote sind möglich.

Beschäftigungsverbot, Infektionsschutzgesetz und Corona

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen mit bestimmten Krankheiten einige Berufe nicht ausüben - so gilt bei der Erkrankung mit Infektionskrankheiten ein Beschäftigungsverbot in Restaurants.

Obwohl es laut DAK Daten aus den USA gibt, die Bestätigen, dass eine Corona-Infektion bei Schwangeren einen schweren Verlauf zeigen oder eventuell eine Frühgeburt hervorrufen könne, gab es vom Robert Koch Institut Ende 2020 keine Empfehlung des Beschäftigungsverbotes von Schwangeren während Covid-19. Allgemein sollten diese so viel Abstand wie möglich einhalten. Wie die DAK weiter mitteilte, erhalten Schwangere weitere Informationen von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V..

Beschäftigungsverbot, Tätigkeit und Gehalt

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Schwangere oder Mutter während der Dauer des Beschäftigungsverbotes anderweitig zu beschäftigen. So könnte eine Mutter, die in der Produktion tätig ist während des Beschäftigungsverbotes im Sekretariat aushelfen oder eine sitzende und andere nicht-gefährdende Tätigkeit ausüben. Das Beschäftigungsverbot wird außerhalb der Schutzzeiten nach Mutterschutzgesetz gewährt.

Wer zahlt bei Beschäftigungsverbot

Das Gehalt wird während des Beschäftigungsverbotes durch den Mutterschutzlohn ersetzt. Es gilt das Durchschnittsgehalt / Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate – dieser Zeitraum ist im Mutterschutzgesetz verankert. Die Bezahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Arbeitgeber beantragen im Umlageverfahren “U2“ bei der verantwortlichen Krankenkasse die Erstattung des Bruttoentgeltes sowie der Arbeitgeberbeitragsanteile.

Elternzeit und Mutterschutz nutzen

Ob es Sinn macht, dass die Krankenkasse bei der Mutterschaft wie bei einer Krankheit für die Zahlung von Löhnen einspringt? Positiv ist dieses Vorgehen: Für Mütter bedeutet die gesetzliche Regelung Sicherheit und für Arbeitgeber eine Erleichterung der Kosten.

Ein Beschäftigungsverbot oder der Mutterschutz müssen nicht ohne einen Kontakt zur Arbeit vergehen. Suchen Sie gelegentlich Kontakt zu Kollegen oder besuchen Sie das Unternehmen mit dem Baby. Stehen Sie wenn möglich Kollegen bei Rückfragen zu Vorgängen zur Verfügung – sofern das Ihre verdiente Ruhe und Erholung, sowie die Zeit mit Ihrem Baby und der Familie nicht beeinträchtigt.

Sie können auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder Fortbildungsmaßnahmen wahrnehmen, um nach der Pause direkt wieder mit frischem Aufwind und vielleicht sogar in einer neuen Position beruflich durchzustarten.