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Fortbildung und Finanzierung: Staatliche Förderung für deinen Aufstieg

Doch auch der Staat fördert deine Erfolgsgeschichte. Das ist fair und notwendig – schließlich werden Universitäten überrannt und in vielen Berufen mangelt es an Fachkräften. Dein Sprung auf die nächste Stufe der Karriereleiter wird durch Aufstiegs-BAföG vereinfacht. Für einige Absolventen bedeutet der Aufstiegsbonus sogar ein finanzielles Plus direkt nach der Fortbildung.

So nutzt du Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsbonus

Auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung zu beruflichen Aufstiegsfortbildungen haben wir zwei interessante Förderungen von Weiterbildungen ausgewählt und stellen diese im Einzelnen vor:

  • Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist bundesweit verfügbar.
  • Der Aufstiegsbonus (auch Meisterprämie) ist bundeslandspezifisch und richtet sich nach Wohnort oder Arbeitsplatz.

1. Deine Förderung mit Aufstiegs-BAföG

Wenn du die Voraussetzungen für die Aufstiegsfortbildungsprüfung der IHK erfüllst und an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang teilnimmst, richtet sich Aufstiegs-BAföG genau an dich.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung sind in der jeweiligen Prüfungsordnung deines Fortbildungsabschlusses geregelt.

Zu den wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen gehören:

  • eine anerkannte Berufsausbildung sowie
  • eine angemessene Berufspraxis.

Aber auch andere Zugangsvoraussetzungen sind in manchen Prüfungsordnungen verankert. So erhalten z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildung eine Förderung, wenn entsprechende Berufspraxis nachgewiesen werden kann.

1.1 Welche Leistungsvoraussetzungen hat das Aufstiegs-BAföG?

Die wesentlichen Leistungsvoraussetzungen sind:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. der Nachweis des ständigen Wohnsitzes in Deutschland,
  • der Nachweis der Prüfungszulassung sowie
  • der Nachweis qualitativer Voraussetzungen des Prüfungsvorbereitungslehrganges.

Aufstiegs-BAföG für Teilzeitlehrgänge: Wird nur die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt, erfolgt dies ohne Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Förderung für Vollzeitlehrgänge: Wird darüber hinaus eine Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, erfolgt die Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

1.2 Was wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann man eine Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 €.  Seit dem 01. August 2020 werden 50 % der Förderung als Zuschuss gewährt, den du nicht zurückzahlen musst, solange die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Für den Rest der Fördersumme erhältst du dann ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Auf Antrag werden bei bestandener Prüfung zusätzlich 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen KfW-Darlehens erlassen. Wenn die Fortbildung als Vollzeitmaßnahme absolviert wird, können zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten Beiträge zum Lebensunterhalt beantragt werden.

1.3 Wie hoch ist die Förderquote mit Aufstiegs-BAföG?

Die maximale Förderquote mit Aufstiegs-BAföG für Teilzeitlehrgänge beträgt 75 % der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – maximal 15.000 €. Die Förderquote von 75 % setzt sich zusammen aus einem erfolgsunabhängigen Anteil in Höhe von 50 % sowie einem vom Prüfungserfolg der betreffenden Maßnahme abhängigen Teil in Höhe von 25 %.

Die Förderquote kann sich im Fall der Vollzeitmaßnahmen um die Hilfen zum Lebensunterhalt erhöhen.

1.4 Wie sind meine Chancen auf Aufstiegs-BAföG?

Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Es sind allerdings Antragsfristen zu beachten. Diese orientieren sich am Ablaufdatum der zu fördernden Maßnahme (oder des Maßnahmenabschnitts).

Anträge werden ausschließlich von der zuständigen Behörde des Bundeslandes entgegengenommen. Weitere Informationen und Ansprechpartner findest du unter Auftsiegs BAföG.de.

Bei Teilnahme am Kurs helfen wir dir gern bei dem Antrag und geben dir Hinweise zur Förderung.

2. Aufstiegsbonus / Meisterprämie

Der "Aufstiegsbonus" beschreibt verschiedene landesrechtliche Förderprogramme, welche die Attraktivität von anerkannten Aufstiegsfortbildungen und ggf. die anschließende Existenzgründung steigern sollen. Diese Förderprogramme sind häufig auch unter dem Begriff "Meisterprämie" bekannt.

2.1 An wen richtet sich der Aufstiegsbonus?

Der Aufstiegsbonus richtet sich - je nach Landesrecht - an Absolventen einer anerkannten Aufstiegsfortbildung. Als anerkannte Aufstiegsfortbildungen gelten Abschlüsse, die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet worden sind.

Zu dem DQR-Niveau 6 zählen bspw. die Abschlüsse der Techniker, Meister, Fachwirte und Fachkaufleute. Zum DQR-Niveau 7 zählen Betriebswirte und Technische Betriebswirte.

2.2 Welche Leistungsvoraussetzungen hat der Aufstiegsbonus?

Die Vorgaben der Bundesländer zur Förderung mit einem Aufstiegsbonus sind erfolgsabhängig. Erfolgskriterium ist im Regelfall das Bestehen der Prüfungen einer anerkannten Aufstiegsfortbildung. Als zuständige Stellen gelten insbesondere die für die Abnahme der Prüfungen verantwortlichen Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Steuerberaterkammern).

In der Regel müssen die Absolventen den Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im betreffenden Bundesland nachweisen. Unter Umständen ist die Förderung auch an den ständigen Wohnort innerhalb des betreffenden Bundeslandes geknüpft.

2.3 Was wird mit einem Aufstiegsbonus gefördert?

In vielen Bundesländern gibt es mehrere Stufen für eine Förderung mittels Aufstiegsbonus.

In der Regel handelt es sich um einmalige Zuschüsse für

  • erfolgreich abgelegte Aufstiegsfortbildungen (Aufstiegsbonus I) sowie um
  • erstmalige Existenzgründung durch Absolventen von Aufstiegsfortbildungen (Aufstiegsbonus II).

Der Aufstiegsbonus kann an weitere Bedingungen des Bestehens gekoppelt sein.

2.4 Wie hoch ist der Förderbeitrag mit dem Aufstiegsbonus?

Die im Erfolgsfall gezahlten Beträge liegen aktuell zwischen 1.000 € und 4.000 €. Eine Anrechnung der Erfolgsprämie auf das Aufstiegs-BAföG erfolgt nicht.

2.5 Habe ich Anspruch auf den Aufstiegsbonus?

In der Regel informiert dich die zuständige Prüfungsstelle (Kammer) und berät dich über die Möglichkeit, den Antrag bei der jeweiligen Kammer einzureichen. Weiterführende Informationen und Ansprechpartner findest du über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

3.1 Rechenbeispiel für die Förderung

Nehmen wir an, du wohnst in Bayern. Und du machst bei lessons2go einen Prüfungsvorbereitungslehrgang zum/zur Wirtschaftsfachwirt/in.

Das sind die Kosten des Lehrganges in Verbindung mit Aufstiegs-BAföG im Rechenbeispiel:

  • Die Lehrgangsgebühr beträgt nur 3.564,00 € (monatlich zahlbar).
  • Eine Förderung erfolgt als direkter Zuschuss (50 %) und als Förderdarlehen (50 %).
  • Der direkte Zuschussanteil beträgt 1.782,00 € (50 % von 3.564,00 €).
  • Mit Bestehen beträgt der Erlass auf das Darlehen 891,00 € (25 % von 3.564,00 €).
  • Deine effektive Belastung beträgt damit nur 891,00 €.

Rechenbeispiel Aufstiegs-BAföG

Weiter geht deine Förderung mit dem Meisterbonus:

Der Meisterbonus in Bayern beträgt aktuell 3.000,00 €.

Dein effektiver Vorteil für die Prüfungsvorbereitung zum Wirtschaftsfachwirt IHK beträgt dann 2.109,00 €.

Rechenbeispiel Aufstiegs-(Meister)bonus

Aufstiegsbonus und Meisterbonus in anderen Bundesländern

Bundesland Höhe Aufstiegsbonus
Baden-Württemberg 1.500 €
Bayern 3.000 €
Bremen 4.000 €
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Beginne deine Erfolgsgeschichte

Dank der Förderungen wird berufliche Bildung als Alternative zum akademischen Studium noch interessanter. Als wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den Fachkräftemangel sichert Fortbildung deinen Erfolg im Beruf. Verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern bieten dir die Chance, Kosten der Fortbildungsmaßnahmen und Prüfungen zu senken, um dir deine Erfolgsgeschichte zu vergolden.

Kursteilnehmer unterstützen wir beim Antrag auf BAföG und das damit verbundene Darlehen.

Weiterbildung ist eine wichtige Investition in deine Zukunft und refinanziert sich allein durch die möglichen Gehaltssprünge nach dem Aufstieg.