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Bildungsurlaub - Weiterbildung in der Arbeitszeit

Bildungsurlaub (auch Bildungszeit) ist ein wichtiges Instrument zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieses Recht ermöglicht, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden, ohne dabei auf Gehalt verzichten zu müssen.

Bildungsurlaub bietet dir möglicherweise eine hervorragende Gelegenheit, dich beruflich und persönlich weiterzubilden. Hier sind einige wichtige Punkte, die du über Bildungsurlaub wissen solltest:

  1. Recht auf Weiterbildung: Du könntest das Recht haben, bis zu 5 Tage pro Jahr für Weiterbildungsmaßnahmen während deiner Arbeitszeit zu nutzen. Damit bestünde die Chance, dich kontinuierlich in deinem Fachbereich oder in anderen Interessensgebieten weiterzuentwickeln.

  2. Gültigkeit in den meisten Bundesländern: Ein entsprechendes Gesetz gilt in fast allen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Bayern. Wenn du also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeitest, könntest du von diesem Angebot profitieren.

  3. Weiterzahlung deines Gehalts: Während des Bildungsurlaubs würde dein Gehalt weiterhin von deinem Arbeitgeber gezahlt. Das bedeutet, dass du dir keine Sorgen um finanzielle Einbußen machen müsstest und dich voll auf deine Weiterbildung konzentrieren könntest.

  4. Unabhängig vom Erholungsurlaub: Der Bildungsurlaub wird nicht auf deinen Erholungsurlaub angerechnet. Du könntest also deinen regulären Urlaub wie gewohnt genießen und zusätzlich von der Möglichkeit des Bildungsurlaubs Gebrauch machen.

Zusammengefasst könnte der Bildungsurlaub eine fantastische Gelegenheit für dich sein, um neue Fähigkeiten zu erlernen und deine Karrierechancen zu verbessern. Durch die Fortzahlung deines Gehalts und die Tatsache, dass der Bildungsurlaub nicht von deinem Erholungsurlaub abgezogen wird, ist er für viele Angestellte eine besonders attraktive Option.

Beim Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es allerdings - je nach Bundesland - auch mögliche Einschränkungen, die beachtet werden sollten:

  1. Anrechnung betrieblicher Fortbildungen: Der Arbeitgeber könnte betriebliche Fortbildungen auf den Bildungsurlaub anrechnen, was den Umfang des Anspruchs reduzieren könnte.

  2. Einschränkungen in kleinen Betrieben: In Betrieben mit einer geringen Anzahl an Beschäftigten könnte der Anspruch auf Bildungsurlaub begrenzt sein. In sehr kleinen Betrieben besteht möglicherweise überhaupt kein Anspruch.

  3. Voraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung: Bei beruflichen Bildungsmaßnahmen könnte der Arbeitgeber verlangen, dass diese einen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben oder dem Betrieb einen mittelbaren Vorteil bringen.

Diese Einschränkungen zeigen, dass der Zugang zu Bildungsurlaub von verschiedenen Faktoren abhängen kann, darunter die Art der Fortbildung, die Betriebsgröße und die spezifischen Anforderungen des Arbeitgebers.

Eckdaten zum Bildungsurlaub nach Bundesland

Bundesländer ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub

  • Bayern
  • Sachsen

Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Baden-Württemberg

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche). Keine Übertragbarkeit auf Folgejahre.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Im Durchschnitt täglich mindestens 6 Zeitstunden Unterricht.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Berlin

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit eines Vorgriffs auf den Anspruch im Folgejahr für den Besuch von zweiwöchigen Seminaren.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag:
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Brandenburg

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Pro Tag 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Bremen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag im Durchschnitt, wobei die Stundenzahl flexibel verteilt werden kann. Für eintägige Veranstaltungen werden 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten gefordert.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Hamburg

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Zeitstunden, bei Sprach- und EDV-Kursen 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Hessen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, die Tage aus zwei Jahren im zweiten Jahr zusammenzufassen.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich durchschnittlich 6 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Vorausgehende Trägeranerkennung. Es muss zusätzlich die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 8 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Niedersachsen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, Tage aus zwei Jahren zusammenzufassen, auch rückwirkend für das abgelaufene Jahr.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 5 Tage, davon müssen 3 Tage en bloc sein.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub (Arbeitnehmerweiterbildung) in Nordrhein-Westfalen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, den Anspruch auf das Folgejahr zu übertragen.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage en bloc.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage en bloc.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub im Saarland

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 6 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), wobei für die ersten beiden Tage vollständige Freistellung gewährt wird und ab dem 3. Tag ein Eigenanteil (also Freizeit) von der Hälfte der Zeit erforderlich ist. Das ergibt insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer pro Veranstaltung beträgt 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich mindestens 5 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, die Tage aus zwei Jahren zusammenzufassen.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche:
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, Tage von zwei Jahren für längere Seminare zusammenzufassen im laufenden Jahr.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 5 Tage.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 7 Zeitstunden inklusive Pausen.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) in Thüringen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche). Der Anspruch ist auf Folgejahre übertragbar, falls eine Ablehnung erfolgt oder die Zustimmung zurückgenommen wird.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss 8 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche:
  • Mindeststunden pro Tag:
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Rechtstexte zum Bildungsurlaub nach Bundesland

Hier findest du aktuelle Bestimmungen zu dem Bildungsgesetz in deinem Bundesland.