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Wirtschaftsfachwirt oder Handelsfachwirt - Wo ist der Unterschied?

Dein Weg zu einer erfolgreichen Karriere – Wirtschaftsfachwirt als vielseitige Alternative.

Du denkst über eine Weiterbildung nach, die dir den Weg in Führungspositionen ebnet? Dabei stehen Wirtschaftsfachwirt und Handelsfachwirt oft im Fokus. Doch welche Option bringt dich weiter? Wir zeigen dir die Unterschiede und warum der Wirtschaftsfachwirt eine vielseitige Wahl für deine Karriere ist.

Wirtschaftsfachwirt vs. Handelsfachwirt – Die Gemeinsamkeiten

Beide Abschlüsse sind auf DQR-Niveau 6 eingestuft und damit vergleichbar mit einem Bachelor-Abschluss. Gemeinsam haben sie:

  • Management-Kompetenzen: Du lernst Führungsfähigkeiten, Projektmanagement und die Steuerung von Prozessen.
  • Karrierechancen: Beide Fortbildungen qualifizieren für Führungspositionen und mehr Verantwortung.
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Themen wie Rechnungswesen, Unternehmensführung und Marketing sind zentrale Inhalte.

Unterschiede: Handelsspezifisches Wissen vs. Breites betriebswirtschaftliches Know-how

Handelsfachwirt:
Dieser Abschluss ist ideal für diejenigen, die eine Karriere speziell im Handel – sei es im Einzelhandel oder E-Commerce – anstreben. Typische Themen sind:

  • Sortimentsgestaltung und Visual Merchandising
  • Steuerung von Warenflüssen und Logistikprozessen
  • Vertriebssteuerung und E-Commerce
  • Verkaufskonzepte und Werbemaßnahmen

Hier findest du die Prüfungsordnung zum Abschluss Handelsfachwirt

Wirtschaftsfachwirt:
Im Gegensatz dazu bietet der Wirtschaftsfachwirt eine branchenübergreifende Qualifikation mit einem breiteren Fokus. Die Themen umfassen:

  • Unternehmensführung und Controlling
  • Investitions- und Finanzplanung
  • Marketing und Vertrieb mit Blick auf internationale Märkte
  • Logistik, Wertschöpfungsketten und Prozessmanagement

Der Wirtschaftsfachwirt ist perfekt für alle, die nicht nur im Handel, sondern auch in anderen Branchen wie Industrie, Dienstleistung oder Verwaltung Karriere machen möchten.

Hier findest du die Prüfungsordnung zum Abschluss Wirtschaftsfachwirt

Voraussetzungen - Zulassung zur IHK Prüfung

Tabelle: Vergleich der Zulassungsvoraussetzungen Handelsfachwirt vs. Wirtschaftsfachwirt
  Handelsfachwirt Wirtschaftsfachwirt
mindestens dreijähriger, kaufmännischer Ausbildungsberuf im Handel Ja, mit mindestens einjähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) Ja, mit mindestens einjähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
mindestens dreijähriger, kaufmännischer oder verwaltenden Ausbildungsberuf Ja, mit mindestens zweijähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) Ja, mit mindestens einjähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
sonstiger, mindestens dreijähriger Ausbildungsberuf Ja, mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5) Ja, mit mindestens zweijähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
Verkäufer/-in (zweijähriger Ausbildungsberuf) Ja, mit mindestens zweijähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) Ja, mit mindestens dreijähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
Fachlagerist/-in (zweijähriger Ausbildungsberuf) Ja, mit mindestens dreijähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) Ja, mit mindestens dreijähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
sonstiger, anerkannter Ausbildungsberuf (ohne Mindestdauer) Ja, mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5) Ja, mit mindestens dreijähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium Ja, mit mindestens zweijähriger Berufspraxis im Handel (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) Ja, mit mindestens vierjähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)
ohne Ausbildung und ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium Ja, mit mindestens fünfjähriger Berufspraxis im Handel nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5) Ja, mit mindestens vierjähriger*, kaufmännischer, verwaltender Berufspraxis nach der Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2)

* bezogen auf das Ablegen der Gesamtprüfung aus Wirtschaftsbezogenen und Handlungsspezifischen Qualifikationen

Hinweis: Die geforderte Berufspraxis muss immer erst zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.

Warum der Wirtschaftsfachwirt die vielseitigere Wahl ist

Auch wenn der Handelsfachwirt spezialisiertes Wissen für den Handelssektor bietet, ist der Wirtschaftsfachwirt die bessere Wahl, wenn du langfristig flexibel bleiben möchtest. Mit ihm erwirbst du Kompetenzen, die in verschiedenen Unternehmensbereichen gefragt sind.

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