Das qualifizierte Zwischenzeugnis - Wann besteht Anspruch?
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bewertet die Qualität der Arbeit von Arbeitnehmern. Dadurch gibt es auch eine Chance auf mögliche Verbesserungen. In der Schule dienten die Halbjahresnoten als Hinweis darauf, womit am Jahresende zu rechnen ist und in welchen Fächern die Schüler Verbesserungspotenzial nutzen sollten.

Doch im Gegensatz zum Halbjahreszeugnis in der Schule bedeutet ein Zwischenzeugnis im Arbeitsleben in den wenigsten Fällen, dass die Halbzeit erreicht und das Ende des Arbeitsverhältnisses nähergerückt ist. Wie ein Arbeitszeugnis dient auch das Zwischenzeugnis der Bewertung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
Während ein Anspruch auf das Arbeitszeugnis immer dann besteht, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, gibt es verschiedene Situationen, in denen Zwischenzeugnisse angebracht sind. Der Inhalt eines Zwischenzeugnisses ist geregelt und auch für Formulierungen im Zwischenzeugnis gibt es klare Hinweise und Vorgaben.
Der sprachliche Code folgt dabei Regeln, die eine einheitliche Kommunikation über Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Wann besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Welche Inhalte sind vorgegeben und wie profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich von der Bewertung?
Das Zwischenzeugnis - Beurteilung mit Verbesserungspotenzial
So wie bei einem Arbeitszeugnis besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Mit klaren Vorgaben zur Formulierung wird die individuelle Bewertung dadurch in einem Rahmen möglich, der universell verstanden wird und einen Vergleich des Werdeganges auch über verschiedene Arbeitsplätze hinaus ermöglicht. Allgemein wird in diesem Rahmen zwischen einfachen und qualifizierten Zwischenzeugnissen unterschieden.
Doch wann gibt es überhaupt Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
Gesetzlich geregelter Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses ist laut (BGB) § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung dann gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Anspruch auf das Zwischenzeugnis ist in Tarifverträgen geregelt oder ergibt sich aus bestimmten Situationen im Arbeitsverhältnis. Meist handelt es sich um Statusänderungen.
Oft geht der Wunsch der Beurteilung während des Arbeitsverhältnisses mit dem Verdacht einher, dass der Plan besteht, den Arbeitgeber zu wechseln. Schließlich können Zwischenzeugnisse als Teil einer Bewerbung verwendet werden. Der Antrag auf ein Zwischenzeugnis sollte schriftlich erfolgen. Bestimmte Formen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Begründung, warum die Beurteilung gewünscht wird, sollte Teil des Antrags sein.
Arbeitnehmer begründen ihren Wunsch nach dem Zeugnis für die Zwischenbewertung also um das Bedürfnis der Bewertung zu rechtfertigen, sondern auch um klarzustellen, dass der Wunsch nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes nicht besteht.
Arbeitgeber sollten der Forderung nachgehen, wenn:
- eine Statusänderung stattfindet
Mit einer Statusänderung des Arbeitnehmers geht auch der Anspruch auf Zwischenzeugnisse einher. Dies kann beispielsweise dazu dienen, um bei einer Beförderung oder einer Versetzung sowie einer Änderung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs die persönliche Entwicklung bis zu diesem Punkt festzuhalten.
- die betriebliche Änderung dies erfordert
Zu den häufigsten Formen der betrieblichen Änderungen, die Anspruch auf die Zwischenbewertung bedeuten, gehört der Wechsel des Besitzers oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Auch beim Wechsel des Vorgesetzten oder der ersten Ankündigung von Stellenabbau oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann sofort ein Zeugnis beantragt werden.
- persönliche Änderungen erfolgen
Zu den persönlichen Änderungen gehören beispielsweise eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Schwangerschaft, der Wechsel in (Alters-)Teilzeit oder die Ernennung oder Freistellung als Betriebsratsmitglied. Auch die gewünschte Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber kann ein Grund dafür sein, das Zwischenzeugnis zu beantragen.
- zur Vorlage bei Fortbildungsmaßnahmen
Für einige Fortbildungsmaßnahmen wird ein Zwischenzeugnis benötigt. Dieses kann auf Verlangen des Bildungsträgers oder aufgrund längerer Abwesenheit bei außerbetrieblichen Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit beantragt werden.
Auch nach einer berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung, beispielsweise zum Wirtschaftsfachwirt, kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden.
Zwischenzeugnisse - Wunsch begründen und Chancen nutzen
Der Antrag eines qualifizierten Zwischenzeugnisses sollte von Arbeitnehmer und Vorgesetzten als Chance gesehen werden. Für den Arbeitgeber bietet das Zwischenzeugnis die Chance, die Arbeit zu bewerten und Verbesserungspotenziale sowie Gespräche über die Zukunft und Chancen im Unternehmen zu suchen. Arbeitnehmern dient das qualifizierte Zwischenzeugnis zur Selbsteinschätzung, welche die Neuorientierung im Unternehmen oder im Berufsleben ermöglichen.
Eine gute Begründung räumt aus, dass Arbeitnehmer sich nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen wollen und ist auch ein Signal für die aktive Planung der Zukunft im Unternehmen. Auch wenn gewünscht wird, den Arbeitsort zu wechseln, sollte dies klar kommuniziert werden. Somit erhält der Arbeitgeber die Chance, die Suche nach einem Ersatz zu gestalten oder die Gründe für bestehende Unzufriedenheit auszuräumen.
Inhalt und Formulierungen für Zwischenzeugnisse
Aufbau und Inhalt des qualifizierten Zwischenzeugnisses werden laut einer Vorgabe der IHK München klar in Teilgebiete strukturiert.
Ausführlich Auskunft über die Leistung der Arbeitnehmer enthalten die Teilgebiete:
- Arbeitsweise
- Auffassungsgabe
- Belastbarkeit
- Motivation
- erfolgte Weiterbildungen und
- vorhandenes Fachwissen
Nicht jedes Arbeitszeugnis muss alle Teilgebiete enthalten.
Im Internet kursieren Tausende Muster für qualifizierte Zwischenzeugnisse. Viele werden auf Masse angefertigt, um Besucher auf eine Seite zu locken. Mit Qualität haben diese Muster für Zwischenzeugnisse selten etwas zu tun. Auf der Suche nach Vorlagen und Mustern für die Erstellung von Zwischenzeugnissen sollten nur Hinweise für den Aufbau eines Zwischenzeugnisses und standardisierte Formulierungen gesucht werden.
Die Verwendung von fertigen Vorlagen für das Zwischenzeugnis steht einer individuellen und realistischen Bewertung im Weg. Arbeitgeber können die formale Bewertung für ein Gespräch nutzen, um diese zu rechtfertigen und Chance auf Rückfragen und die Entfaltung von Potenzial oder Rückfragen zu Chancen im Unternehmen zu gewähren.
Hier finden Sie eine offizielle Vorlage und Muster Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis bei der IHK München.
Regelmäßige Zwischenzeugnisse als Motivation nutzen
Das qualifizierte Zwischenzeugnis dient der Bewertung des Werdegangs und der Leistung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sollten bei dem Wunsch nach einem qualifizierten Zwischenzeugnis offen und freundlich reagieren, das Gespräch suchen und mögliche Gründe für den Antrag erfahren. Es gibt keinen Grund, der gegen die Ausstellung spricht.
Nur wenn Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis sehr oft und ohne ersichtlichen Grund anfordern, sollte darauf hingewiesen werden, dass die individuelle Bewertung mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden ist und auch Zwischengespräche mit Vorgesetzten der Einschätzung und dem Feedback dienen.
Muster und Vorlagen für das Arbeitszeugnis sind selten dafür geeignet, eine realistische Bewertung abzugeben. Sie können allerdings als eine Orientierung dienen, um übliche und gebräuchliche Formulierungen für das Arbeitszeugnis zu nutzen.