Welche Arbeitsschutzgesetze gibt es?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legen die verbindlichen gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes fest. Aber es gibt noch mehr Gesetze und Verordnungen, die du beachten solltest.
Weißt du zum Beispiel, was die Gefahrgutverordnung ist? Und ist es für dich überhaupt relevant? Ähnlich dieser Verordnung, die den Umgang und Transport gefährlicher Güter regelt, gibt es diverse Bestimmungen rund um den Arbeitsschutz, die zwar nur in bestimmten Fällen relevant sind, aber dennoch Teil der bindenden Gesetze darstellen. Wir zeigen dir die wichtigsten Arbeitsschutzgesetze, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verbindlich sind.
Das Arbeitsschutzgesetz definiert verschiedene wesentliche Sicherheiten in Bezug auf die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Deine Arbeit sollte kein Gesundheitsrisiko darstellen, und die Gesundheit aller Beschäftigten in Unternehmen und im öffentlichen Dienst steht im Zentrum des Arbeitsschutzgesetzes und anderer Bestimmungen, die den Schutz der Menschen am Arbeitsplatz betreffen.
Mit einem Überblick über die in Deutschland geltenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen sowie die beteiligten Autoritäten und Akteure im Arbeitsrecht bekommst du einen klaren Einblick in die aktuelle Gesetzeslage. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass je nach Arbeitsplatz zusätzliche Vorschriften und Bestimmungen gelten können. Diese Auflistung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll dir einen Überblick über die wichtigsten geltenden Gesetze bieten.
Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Im Kern aller Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen steht die Gesundheit der Mitarbeitenden und aller Personen im Unternehmen sowie derjenigen, die von potenziellen Gefahren betroffen sein könnten.
Was ist ein Arbeitsschutzgesetz?
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung oder Minderung von Gefahren am Arbeitsplatz. Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen legen diese Maßnahmen fest, um negative Auswirkungen auf Mitarbeitende, die Umwelt und bei Gefahrensituationen zu verhindern und den Umgang im Ernstfall zu regeln.
Welche Autoritäten gibt es im Arbeitsschutzrecht?
Im Arbeitsschutzrecht sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Akteure am Arbeitsplatz. Übergeordnete Autoritäten umfassen:
- Die Europäische Union,
- Den Staat und die Bundesländer.
Zu den Instanzen, die bei der Erstellung bindender Verordnungen mitwirken, zählen:
- Tarif- und Betriebspartner,
- Unfallversicherungsträger,
- Diverse Institutionen und Organisationen.
Staatliche Institutionen haben dabei Vorrang. Weitere Bestimmungen dürfen staatliches Recht nicht verletzen, können es jedoch ergänzen oder verschärfen. Beispielsweise kann ein Tarifvertrag eine kürzere maximale Arbeitszeit pro Monat festlegen als das Gesetz.
Einige Verordnungen bedürfen der staatlichen Bestätigung oder müssen unter staatlich definierten Bedingungen angewendet werden.
Interessante Quellen zum Weiterlesen:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html
Wichtigste rechtsverbindliche Arbeitsschutzgesetze und Bestimmungen
Als wichtigste Bestimmungen für die Einhaltung der Sicherheit in Unternehmen und öffentlichen Behörden gelten die folgenden Gesetze, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die deutsche Umsetzung der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG). Es zielt darauf ab, die Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen und im öffentlichen Dienst zu stärken.
Basierend auf dieser EU-Richtlinie, ist das ArbSchG auch die Grundlage für weitere nationale Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Baustellenverordnung (BaustellV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Verordnungen stützen sich ebenfalls auf EU- bzw. EWG-Richtlinien.
Das Gesetz definiert Pflichten für Arbeitgeber, die ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen müssen, sowie für Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, Regelverstöße und Probleme zu melden. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zum Beispiel bei der Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.
Das Arbeitsschutzgesetz kann online eingesehen werden.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Prävention und Sicherheit. Es stellt sicher, dass qualifiziertes Fachpersonal für Arbeitssicherheit in Unternehmen tätig ist. Dies trägt wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz bei.
Das Arbeitssicherheitsgesetz, auch bekannt als Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, regelt die Bestellung von Fachpersonal für die Prävention im Arbeitsschutz.
Laut § 1 des ASiG muss der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Das Ziel ist es:
- Die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend den spezifischen Betriebsverhältnissen anzuwenden,
- Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung umzusetzen,
- Die Maßnahmen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung so effektiv wie möglich zu gestalten.
Das Arbeitssicherheitsgesetz kann online eingesehen werden.
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Für Unternehmen und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallverhütungsvorschriften ein wichtiger und verbindlicher Leitfaden. Ihr Hauptziel ist es, Schadensfälle zu verhindern und im Schadensfall die Zuständigkeit der Versicherung zu regeln.
In Deutschland werden diese Vorschriften von den Berufsgenossenschaften als Teil der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Sie bedürfen der Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und sind maßgeblich für die Sicherheitsstandards in verschiedenen Branchen.
Tarifverträge
Die in Deutschland geltenden Tarifverträge können relevante Aspekte des Arbeitsschutzes beinhalten. Diese Verträge sind gemäß dem Tarifautonomiegesetz und nach Ratifizierung in der jeweiligen Branche gültig, sofern ein Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, ein Flächentarifvertrag Anwendung findet und die Arbeitnehmer Mitglieder der entsprechenden Gewerkschaft sind.
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Separate Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die am Arbeitsplatz getroffen werden, sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Arbeitsschutzbestimmungen. Sie sind verbindlich, solange sie nicht gegen höherrangige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Diese Vereinbarungen ermöglichen es Unternehmen und Mitarbeitenden, spezifische Anforderungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes individuell anzupassen und zu konkretisieren.
Sozialer Arbeitsschutz
Sozialer Arbeitsschutz bietet besondere Schutzmaßnahmen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern aufgrund ihres speziellen Status. Besonders geschützte Gruppen sind unter anderem Mütter, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Für diese Gruppen und für bestimmte Arbeitsformen wie Heimarbeit gibt es gesonderte Bestimmungen.
Beispiele für sozialen Arbeitsschutz:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG): Schutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen.
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch: Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Schutzmaßnahmen für arbeitende Jugendliche.
- Kinderarbeitsschutzverordnung: Verbot und Einschränkungen von Kinderarbeit.
- Arbeitszeitgesetz: Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen.
- Heimarbeitsgesetz: Regelungen für Personen, die in Heimarbeit beschäftigt sind.
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch: Integration und Schutz von Menschen mit Behinderungen.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Arbeitsschutz: Gemeinsame Verantwortung und Informationspflicht
Arbeitsschutzgesetze und -bestimmungen bilden einen sicheren Rahmen für die Arbeitswelt. Ihre Einhaltung ist entscheidend für die Sicherheit in Unternehmen und muss mit europäischen Verordnungen sowie dem Grundgesetz übereinstimmen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen gemeinsam die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Arbeitnehmer müssen den Anweisungen des Arbeitgebers folgen, auf die Arbeitsbedingungen achten und Probleme melden. Besonders bei erhöhten Sicherheitsanforderungen, wie beim Umgang mit gefährlichen Maschinen oder Gefahrstoffen, ist die Bestellung von Fachpersonal und die Durchführung regelmäßiger Schulungen unerlässlich.
Für aktuelle Informationen und bei rechtlichen Fragen sollte man sich stets an zuständige Behörden und Verbände wenden und bei sensiblen Sicherheitsthemen professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen.
Wichtigkeit von Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle, besonders im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Um den stetig wachsenden und sich verändernden Anforderungen gerecht zu werden, sind regelmäßige Schulungen und Seminare unerlässlich. Diese bieten nicht nur eine Auffrischung bestehender Kenntnisse, sondern auch Einblicke in neue Gesetze, Technologien und Best Practices.
Eine Vielzahl von Seminaren und Weiterbildungsangeboten speziell zum Thema Arbeitsschutz und -sicherheit steht zur Verfügung. Diese Kurse sind darauf ausgerichtet, das Bewusstsein für Risiken am Arbeitsplatz zu schärfen und praktische Fähigkeiten zur Gefahrenvermeidung und -bewältigung zu vermitteln.
Darüber hinaus spielt das Thema Arbeitsschutz eine prüfungsrelevante Rolle in bedeutenden Aufstiegsfortbildungen. Beispielsweise ist der Qualifikationsschwerpunkt "Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz" ein zentraler Bestandteil in der Prüfungsordnung für Industriemeister in verschiedenen Fachrichtungen, wie Metall, Elektrotechnik, Chemie, Mechatronik und Logistikmeister. In diesem Rahmen müssen die Prüflinge ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, einschlägige Gesetze und Vorschriften nicht nur zu kennen, sondern auch deren Einhaltung im Betrieb sicherzustellen, Gefahren vorzubeugen und angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten.
Ähnlich verhält es sich mit dem Technischen Fachwirt. Im Handlungsbereich "Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz" wird die Fähigkeit geprüft, Qualitätsziele zu setzen und zu erreichen, wobei ein starkes Augenmerk auf die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards gelegt wird.
Diese Fortbildungen unterstreichen die Bedeutung von Arbeitsschutz und Sicherheit nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern auch als integralen Bestandteil der Unternehmenskultur. Sie bereiten Fachkräfte darauf vor, Verantwortung zu übernehmen und einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten, was letztendlich zur Steigerung der Produktivität und zur Reduzierung von Arbeitsunfällen beiträgt.