Welche Arbeitsschutzgesetze gibt es?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beschreiben verbindliche gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes. Doch auch andere Gesetze sind zu beachten. Welche Gesetze und Verordnungen gibt es?

Haben Sie schon von der Gefahrgutverordnung gehört? Und müssen Sie das überhaupt? So wie die Verordnung, welche den Umgang und Transport mit gefährlichen Gütern regelt, gibt es verschiedene Bestimmungen rund um den Arbeitsschutz, die nur in bestimmten Fällen eine Rolle spielen, doch ebenfalls ein Teil der verbindlichen Gesetze sind. Wir präsentieren Ihnen die wichtigsten Arbeitsschutzgesetze, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend sind.
Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt verschiedene wichtige Grundsicherungen der Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Arbeit soll nicht zum Gesundheitsrisiko werden und die Gesundheit aller Beschäftigten in Unternehmen und im öffentlichen Dienst ist im Zentrum des Arbeitsschutzgesetzes und anderer Bestimmungen rund um den Schutz der Menschen am Arbeitsplatz.
Mit einem Blick auf die in Deutschland geltenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen sowie die Autoritäten und Akteure im Arbeitsrecht erhalten Sie eine Übersicht zur geltenden Gesetzeslage. Wichtig ist dabei, dass je nach Arbeitsplatz auch weitere Vorschriften und Bestimmungen gelten können. Diese Auflistung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient nur der Übersicht der wichtigsten geltenden Gesetze.
Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Von Schutzbestimmungen in der Chemieindustrie, bei der Arbeit im Hochregallager oder die Corona-Arbeitsschutzverordnung, wie sie am 23. Juni 2021 im Rahmen der pandemischen Lage beschlossen wurde: Arbeitsschutz ist sehr facettenreich. Im Zentrum aller Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen: Die Gesundheit der Mitarbeiter und Personen im Unternehmen sowie von Menschen, die von einer Gefahrensituation betroffen sein könnten.
Was ist ein Arbeitsschutzgesetz?
Arbeitsschutz beschreibt alle Maßnahmen, die zur Vorbeugung oder Abwehr von Gefahren und potenziellen Gefahrenquellen ergriffen werden. Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen sind dafür festgelegte Maßnahmen und Bestimmungen. Diese beugen negativen Folgen für Mitarbeiter im Unternehmen sowie alle Menschen, Natur und Umwelt oder Objekte und Gefahrensituationen vor und regeln den Ernstfall.
Welche Autoritäten gibt es im Arbeitsschutzrecht?
Als Akteure im Arbeitsschutzrecht können am Arbeitsplatz Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt werden. Auf übergeordneter Ebene verstehen sich als Akteure und Autoritäten die gesetzgebenden Instanzen. Zu diesen gehören:
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die Europäische Union,
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Staat und Bundesländer.
Weitere Instanzen im Entwurf für bindende Verordnungen können sein:
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Tarif- und Betriebspartner,
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Unfallversicherungsträger,
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Institutionen und Organisationen.
Wie das Hessische Ministerium für Soziales und Integration beschreibt, gelten staatliche Institutionen als oberste Priorität. Weitere Bestimmungen dürfen nicht gegen dieses staatliche Recht verstoßen, es allerdings ergänzen oder weiter verschärfen. So könnte beispielsweise die maximale Arbeitszeit pro Monat in einem Tarifvertrag kürzer angesetzt werden als die gesetzliche.
Einige Verordnungen müssen zudem erst staatlich verifiziert oder unter vom Staat festgelegten Bedingungen geltend gemacht werden.
Wichtigste rechtsverbindliche Arbeitsschutzgesetze und Bestimmungen
Als wichtigste Bestimmungen für die Einhaltung der Sicherheit in Unternehmen und öffentlichen Behörden gelten die folgenden Gesetze, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen.
Grundgesetz (GG)
Das im Jahr 1949 beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Verfassung Deutschlands. Es ist das grundlegende Regelwerk, das auch für Arbeitsfragen eine entscheidende Rolle spielt. So gilt beispielsweise der Grundsatz aus Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar." in allen Unternehmen und Berufen.
Weiterhin gibt es im Grundgesetz Artikel, welche den Charakter der Arbeit und die Beziehung zwischen Mensch und Arbeit festschreiben, so z. B. Artikel 12 Abs 1. des Grundgesetzes: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden."
Hier finden Sie das Grundgesetz im Internet.
Europäische Arbeitsschutzrichtlinien und EU-Verordnungen
Ebenfalls rechtsverbindlich sind europäische Arbeitsschutzrichtlinien. Diese müssen von allen Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist auch in nationales Recht aufgenommen werden. Die EU-Arbeitsschutzrichtlinien und EU-Verordnungen sind sehr vielseitig, wie beispielsweise ein Blick auf die EU-Richtlinien für die Holz- und Metallbranche, der BGHM, zeigt.
Weitere Informationen zu den umfangreichen Arbeitsschutzgesetzen der EU finden Sie bei der "Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz” (Europäische Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit).
Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz ist die deutsche Version der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG). Es dient grundlegend dazu, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Unternehmen und dem öffentlichen Dienst zu verbessern.
Weiterhin ist das ArbSchG auf Basis der EU-Richtlinie die Grundlage für weitere nationale Verordnungen wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baustellenverordnung (BaustellV) oder der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese beruhen ebenfalls auf EU-, EWG- oder EG-Richtlinien.
Pflichten aus dem Gesetz ergeben sich für Arbeitgeber, die anhand dieser Rahmenbedingungen ein Arbeitsumfeld gestalten müssen und auch Arbeitnehmer, die zur Einhaltung und Meldung von Übertretungen und Problemen verpflichtet sind. Ein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht ergibt sich für Betriebsräte, welche beispielsweise auf die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz einwirken.
Hier finden Sie das Arbeitsschutzgesetz im Internet.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz, auch Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, wird die Bestellung von Fachpersonal für die Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz geregelt.
Grundlegend wird in § 1 Grundsatz des ASiG definiert:
"Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. [...] Damit soll erreicht werden, dass:
1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
3.die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen."
Quelle: ASiG im Internet
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Für Unternehmen und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung stellen die Unfallverhütungsvorschriften einen wichtigen und verbindlichen Leitfaden auf. Dieser soll Schadensfälle verhindern und im Schadensfall die Zuständigkeit der Versicherung regeln.
Berufsgenossenschaften erlassen in Deutschland die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt.
Tarifverträge
Die in Deutschland geltenden Tarifverträge können Aspekte des Arbeitsschutzes beinhalten. Diese sind aufgrund des Tarifautonomiegesetzes und der Ratifizierung in der entsprechenden Branche unter den Umständen gültig, dass ein Arbeitgeber Teil des Arbeitgeberverbandes ist, ein Flächentarifvertrag gilt und Arbeitnehmer Teil der Gewerkschaft sind.
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Als Teil der am Arbeitsplatz geltenden Arbeitsschutzbestimmungen können separate Betriebs- und Dienstvereinbarungen beschlossen werden. Diese sind bindend, wenn sie nicht gegen übergeordnete gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Sozialer Arbeitsschutz
Sozialer Arbeitsschutz ergibt sich beispielsweise aufgrund eines bestimmten Status der Arbeitnehmer. So genießen Mütter, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung einen besonderen Status und dadurch besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Gesonderte Bestimmungen gibt es auch für Heimarbeit und andere Aspekte.
Sozialer Arbeitsschutz Beispiele:
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Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
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Jugendarbeitsschutzgesetz
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Kinderarbeitsschutzverordnung
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Arbeitszeitgesetz
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Heimarbeitsgesetz
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Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch
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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Weitere Informationen zum Sozialen Arbetisschutz erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbetisschutz und Arbeitsmedizin.
Gesetz Arbeitsschutz: Beidseitige Informationspflicht und gemeinsame Aufgaben
Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzbestimmungen geben der Arbeit einen sicheren Rahmen. Die Einhaltung der Bestimmungen verbessert die Sicherheit in Unternehmen. Dabei müssen alle Gesetze und weitere Bestimmungen mit europäischen Verordnungen und dem Grundgesetz kompatibel sein.
Für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen sind in den Unternehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenspiel verantwortlich. So besteht bei Informations- und Einhaltungspflicht eine Verteilung der Aufgaben.
Arbeitnehmer Folgen den Vorgaben der Unterweisung des Arbeitgebers, achten auf die Arbeitsbedingungen und melden Probleme. Wenn das Thema Sicherheit im Unternehmen aufgrund bestimmter Maschinen oder beispielsweise des Handlings von Gefahrstoffen und Gefahrgütern stärker in das Zentrum rückt, muss die Sicherheit durch das Bestellen von Fachpersonal und regelmäßige Schulungen gewährleistet werden.
Informieren Sie sich bei verantwortlichen Behörden und Verbänden stets über aktuelle Neuheiten und Änderungen bei Gesetzen. Informieren Sie sich also bei Rechtsfragen und setzen Sie bei Problemen oder sensiblen Sicherheitsthemen auf professionelle Hilfe und Beratung.