Ruhezeit laut Arbeitszeitgesetz Regelungen und Ausnahmen
Ruhezeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Welche Ruhezeiten gelten? Zählt der Arbeitsweg als Ruhezeit? Wie sind Ruhezeit, Weiterbildung und Nebenjob vereinbar?
Ruhezeit zwischen der Arbeit gilt laut Arbeitszeitgesetz pauschal in den meisten Berufsgruppen. Work-Life-Balance, Familie, Regeneration und die physische sowie psychische Gesundheit der Arbeitnehmer sind eine Voraussetzung für Effektivität, Glück im Beruf und im Leben.

Wir werfen für Sie einen Blick auf aktuelle Fragen der Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz, beleuchten moderne Entwicklungen und untersuchen, welche Ausnahmen rund um Nebenjob, Arbeitsweg und besondere Berufsgruppen es bei der Ruhezeit gibt.
11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitszeitgesetz
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ruhezeit betreffen die Zeit, die zwischen der Anwesenheit auf Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitstagen bzw. zwischen zwei Schichten zur Ruhe und Regeneration genutzt werden kann.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 5 Ruhezeit:
"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben."
Das komplette Arbeitszeitgesetz und Abschnitte zur Ruhezeit finden Sie im Internet.
Diese elf Stunden sollen am Stück zur Regeneration genutzt werden können. Muss ein Arbeitnehmer nach dem Dienstende am Feierabend nach einer Aufforderung des Arbeitgebers nochmals auf Arbeit erscheinen, beginnt die Rechnung der elf Stunden wieder von vorn.
Pausenzeit ist keine Ruhezeit
Die gesetzlich verankerte Pausenzeit dient der Erholung auf Arbeit und ist ebenso gesetzlich verankert. Die Pausenzeit unterscheidet sich von der Ruhezeit. Die Zeiten dienen beide unabhängig voneinander der Erholung.
Während die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit in der Länge von der Arbeitszeit abhängt, gilt die elfstündige Ruhezeit unabhängig der Länge der einzelnen Schichten.
Ausnahmen zur Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz verankert
Die Dauer der Ruhezeit darf in einigen Berufsfeldern verkürzt werden. Gesetzlich vorgesehen ist die Verkürzung der Ruhezeit von einer Stunde, wenn eine andere Ruhezeit innerhalb von vier Wochen (bzw. innerhalb eines Monats) um diese Stunde verlängert wird.
Branchen in denen die Ruhezeit laut Arbeitszeitgesetz um eine Stunde verkürzt werden kann:
- Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege, Behandlung und Betreuung von Menschen
- Gaststätten, Restaurants und andere Einrichtungen der Bewirtung und Betreuung von Menschen
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunkanstalten
- Landwirtschaft
- Tierhaltung
In Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen gehen die Ausnahmen noch weiter.
Kürzungen der Ruhezeit können in diesen Einrichtungen durch die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft zu anderen Zeitpunkten ausgeglichen werden. Diese Inanspruchnahme darf nicht länger sein als die Hälfte der Ruhezeit.
Ruhezeit und Arbeitsweg
Der Weg zur Arbeit kann stressig sein: wütende Dauerpendler, Staus auf Autobahnen, Rushhour und glühende Hupen.
Grundlegend gilt der Arbeitsweg nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit. Schließlich können ihn Arbeitnehmer frei gestalten.
Ausnahmen bei der Regelung von Ruhezeit und Arbeitsweg sind z. B. Geschäftsreisen oder die Anreise zum Unternehmen als elementarer Teil der Ausübung der Tätigkeit (z. B. Abholung von Waren mit Dienstfahrzeug zur Auslieferung). Diese gehören laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2018 zur Arbeitszeit.
Außendienstler oder Transportfahrer unterliegen denselben Lenk- und Ruhezeiten. Andere Regelungen zu Arten und Aspekten der Dienstreisen werden meist individuell vereinbart.
Ruhezeit, Weiterbildung und Nebenbeschäftigung
Eine Nebenbeschäftigung darf der Ruhezeit nicht im Weg stehen. Sollte die Ruhezeit zwischen zwei Schichten im Büro z. B. dadurch beeinträchtigt werden, dass Arbeitnehmer nachts in einer Bar aushelfen, ist die Ruhezeit unterbrochen und der Hauptarbeitgeber kann auf eine Beschränkung der Nebentätigkeit bestehen.
Gut konzipierte berufsbegleitende Weiterbildungen sind mit der Arbeits- und Ruhezeit vereinbar. Unterricht nach der Arbeit an Freitagen und am Wochenende ist mit der Ruhezeit und dem Arbeitszeitgesetz im Einklang.
Wir empfehlen dennoch, mit Ihrem Arbeitgeber vor einer anstehenden Weiterbildung und Fortbildung Rücksprache zu halten, da dies mit Vorteilen und Perspektiven im Unternehmen verbunden sein kann.
Fehlende Ruhezeit und Folgen
Laut Forschungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Thema "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" berichten etwa 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten darüber, dass die Ruhezeiten einmal im Monat von Verkürzungen betroffen seien. Auch steige die Anzahl der verkürzten Ruhezeiten mit dem Bildungsstand.
Laut der Untersuchung sind die folgenden Berufsgruppen regelmäßig von verkürzten Ruhezeiten betroffen:
- personenbezogene Dienstleistungsberufe: 34 Prozent
- IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe: 16 Prozent
- Produktionsberufe: 14 Prozent
Leiden Arbeitnehmer zu häufig unter fehlender Ruhezeit, kommt es langfristig zu physischen und psychischen Erkrankungen, die je nach Berufsfeld variieren können.
Zur Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Ruhezeit und Arbeit 4.0
Im Rahmen der Diskussionen um die modernen Anforderungen an Arbeit wurde die starre Ruhezeit als nicht mehr zeitgemäß beklagt. So äußerte sich beispielsweise Professor Martin Henssler, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln), in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Haufe, dass die Arbeitszeit und Ruhezeitmodelle aus dem Arbeitszeitgesetz nicht mehr zeitgemäß seien.
Eine Forderung flexiblerer Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen sei im Interesse der internationalen Arbeit und unausweichlich, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Ruhezeit solle fallbezogen auf acht Stunden verkürzt und die Arbeitszeit verlängert werden können.
Die Verkürzung der Ruhezeit richtet sich dabei gegen die Untersuchungen zu den drohenden Folgen der mangelnden Ruhezeit der BAUA.
Ausnahmen als Teil der Regel
Während liberale Stimmen die starren Richtlinien in Deutschland als hinderlich empfinden, gibt es deutliche Untersuchungen, welche die Wichtigkeit von mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten bestätigen.
Sollte die deutsche Situation an die EU-weiten Bestimmungen angeglichen werden, könnte die Regelung der 11 Stunden Ruhezeit am Stück aufweichen. EU-weit gilt eine Ruhezeit von lediglich 11 Stunden, die über den Tag verteilt werden kann.
Welche Ausnahmen Arbeitnehmer zulassen und Arbeitnehmer fordern, ist immer eine individuelle Frage. Ob die Ruhezeit von einem zweiminütigen Telefonat gestört wird, darf zwar bestritten werden, doch hat z. B. das Gefühl, immer verfügbar sein zu müssen, auch einen Einfluss auf das Abschalten und die Regenerationsphase.