Prüfungen Fachwirt im Gesundheits und Sozialwesen

Gesundheits-/Sozialfachwirt - Prüfung

Mit der Verordnung über die Prüfung zum Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Grundlage für eine anerkannte, kaufmännische Weiterbildung geschaffen. Diese Weiterbildung richtet sich vornehmlich an Beschäftigte in Betrieben und Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Die Qualifikation umfasst insbesondere die Befähigung, eigenverantwortlich betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen zu lösen. Wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Aspekte der Unternehmensführung gehören zu den Qualifikationsbereichen dieser Fortbildung.

Die Prüfungen zu dieser Fortbildung werden ausschließlich von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.

Der Abschluss nimmt im europäischen und deutschen Qualifikationsrahmen die Stufe 6 ein und trägt die Bezeichnung "Bachelor Professional".

Die Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK gliedert sich in drei Teile.

  1. Teilprüfung: Situationsaufgabe 1
  2. Teilprüfung: Situationsaufgabe 2
  3. Präsentation und Fachgespräch

Gesundheits-/Sozialfachwirt - Inhalte der Prüfungen

Alle Prüfungsteile beziehen sich immer auf folgende Handlungsbereiche:

  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
  5. Führen und Entwickeln von Personal,
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.

Die Situationsaufgabe 1 und die Situationsaufgabe 2 werden als schriftliche Prüfungen durchgeführt. Jede Prüfung umfasst eine Gesamtdauer von 300 Minuten, wobei jeweils alle sechs Handlungsbereiche inhaltlich zu prüfen sind. Das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung wird als Mittelwert aus beiden Prüfungsleistungen ermittelt.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Dieser Prüfungsteil ist erst nach den bestandenen schriftlichen Prüfungsleistungen möglich. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" und auf einen weiteren, frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Fachgespräch bezieht sich auf die Inhalte der Präsentation und soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Wichtig: Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung zu Genehmigung eingereicht.

Gesundheits-/Sozialfachwirt - Klausuren

Wesentliche Qualifikationsinhalte

Unternehmensorganisation und -führung:

  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Teamarbeit
  • Organisationsentwicklung
  • Strategische und operative Planung
  • Projektmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Gestalten und Optimieren von Prozessen
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Risikomanagement
  • Interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen

Marketingmanagement

  • Vertriebs- und Marketingmanagement

Rechnungswesen, Controlling

  • Buchführung und Bilanzierung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Controlling, Kennzahlen
  • Investitionsplanung und -management
  • Finanzmanagement
  • Finanzierung des Gesundheits- und Sozialwesens

Personalmanagement, betriebliche Ausbildung

  • Personalplanung und -beschaffung
  • Personalentwicklung
  • Personalführung
  • Mitarbeiterförderung
  • Ausbildung

Information, Kommunikation und Kooperation

  • Wissensmanagement
  • Informationstechnologie
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Kreativitäts- und Entscheidungstechniken
  • Kommunikation und Konfliktmanagement

Volks- und Außenwirtschaftslehre

  • Wirtschaftsordnungen
  • Preisbildung auf Märkten
  • Prozess- und ordnungspolitische Entscheidungen
  • Sozialstaatprinzip
  • Europäischer Binnenmark
  • Organisationen im Außenhandel

Recht

  • Rechtsformen von Unternehmen
  • Haftungsansprüche
  • Aufsichtsbehörden und Verwaltungsakte

Gesundheits-/Sozialfachwirt - Voraussetzungen zur Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen*, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

* Alle oben genannten Auszüge aus der Rechtsverordnung sind unverbindlich. Eine verbindliche Zulassungsprüfung führt nur die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) durch.